Prozess wegen Körperverletzung beendet
Millionen-Strafe! Jérôme Boateng verzog beim Urteilsspruch keine Miene
1,2 Millionen Euro muss Jérôme Boateng (34) zahlen. Das Münchner Landgericht verurteilte den Kicker wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro. Er muss nicht in Haft und bekommt auch keine Bewährung. Mit seiner Verurteilung gilt er allerdings als vorbestraft. Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine festgelegte Bewährung von drei Jahren gefordert. Boatengs Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. RTL war im Gerichtssaal, als das Urteil im Prozess gefällt wurde – die Bilder sehen Sie im Video.
Boateng zeigte keine eindeutige Reaktion
Es war ein langer Tag am Münchner Landgericht. Bereits um zehn Uhr begann der dritte Prozesstag im Berufungsverfahren wegen Körperverletzung gegen Jérôme Boateng. Knapp neun Stunden später wurde das Urteil gefällt. Richter Forstner hatte bereits gegen 16:30 Uhr verdeutlicht, dass der Prozess "entscheidungsreif" sei und weitere Beweisanträge von Boatengs Verteidigern abgelehnt würden.
Um 19:10 Uhr war das lang ersehnte Urteil endlich da. Der Richter verkündete eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro. Ab einer Verurteilung von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft – das ist nun auch bei Boateng der Fall. Statt des geforderten Freispruchs von Boatengs Anwaltsteam muss der Weltmeister von 2014 tief in die Tasche greifen.
Jérôme Boatengs Anwälte wirkten geknickt
Als das Urteil fiel, hielt Boateng seine Hand an sein Kinn. Er blickte zum Richter, doch verzog dabei keine Miene. Irgendwann stützte er seinen Kopf auf seiner Hand ab, als er der Begründung des Richters zuhörte. Doch sein Ausdruck ließ sich nicht deuten. Dafür aber die Gesichtsausdrücke seiner Anwälte, die sichtlich geknickt aussahen. „Damit ist die Sache hier und jetzt beendet. Wir haben so entschieden, wie wir es für richtig halten“, so der Richter. Die 120 Tagessätze setzen sich aus 40 Tagessätzen für das Werfen einer Kühltasche auf seine Ex-Freundin und 100 Tagessätzen für den Schlag mit der Faust zusammen – das Gericht macht daraus 120 Tagessätze zugunsten des Fußballers.
Der Angeklagte habe in einem Streit während eines Urlaubs in der Karibik eine Kühltasche in Richtung seiner Ex-Freundin geworfen und dieser dadurch Schmerzen verursacht. Im weiteren Verlauf des Abends habe der Angeklagte der Frau unter anderem eine Verletzung am Auge zugefügt. Bei beiden Gelegenheiten sei die Nebenklägerin auch beleidigt worden. „Damit konnte sich die Strafkammer anders als noch das Amtsgericht“ von mehreren Verletzungen überzeugen, heißt es in einer Presseerklärung nach der Urteilsverkündung. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht insbesondere, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und das Geschehen mittlerweile länger zurückliegt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche eingelegt werden müsste.