Verschmähte Liebe und Eifersucht Weil er auf den Nebenbuhler geschossen hat: Mehmet K. muss mehrere Jahre ins Gefängnis

Gegen Mehmet K. wurde heute vor dem Landgericht Kiel das Urteil gesprochen.
Gegen Mehmet K. wurde heute vor dem Landgericht Kiel das Urteil gesprochen.
RTL Nord
von Kai Ziemen, Annika Redmer und Rafael Fleischmann

Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung - die Liste der Anklagepunkte, für die sich Mehmet K. seit August vor dem Landgericht Kiel verantworten musste, ist lang. Am Dienstag (14.2.) hat das Schwurgericht gegen den 45-Jährigen das Urteil gesprochen.

Mehmet K. muss mehrere Jahre hinter Gitter

Vier Jahre und neun Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Entziehung Minderjähriger und versuchter Nötigung lautet das Urteil gegen Mehmet K. am Dienstag. Die Strafe liegt damit deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Maß: In ihrem Abschlussplädoyer hatte diese eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten unter anderem wegen versuchten Totschlags gefordert. Der Rechtsanwalt des Nebenklägers plädierte auf acht Jahre Haft. Die Verteidigung forderte wegen gefährlicher Körperverletzung dreieinhalb Jahre Haft.

Verteidiger: Er wollte nur einen Denkzettel verteilen

Rückblick auf den 9. September 2021: Mehmet K. verschafft sich nach Überzeugung des Gerichts Zugang zum Wohnhaus seiner von ihm getrennt lebenden Ex-Frau im Kieler Stadtteil Gaarden. Im Hausflur versteckt er sich, lauert dem neuen Freund auf und konfrontiert diesen. Als sich der Nebenbuhler weigert, die Wohnungstür aufzuschließen, richtet der heute 45-Jährige nach Ausführung des Gerichts eine Waffe auf dessen Kopf und schießt. Der 23-Jährige erleidet einen Durchschuss der Hand, die er schützend vor die Waffe hält, sowie Schüsse ins Bein und in die Hüfte.

Er habe dem neuen Lebensgefährten seiner Frau jedoch nur eine Lehre, einen Denkzettel erteilen wollen und „bewusst aufgehört zu schießen“, betonte Verteidiger Axel Höper im August im Gespräch mit RTL. Die Staatsanwaltschaft hingegen ist von der Tötungsabsicht des Angeklagten überzeugt. „Das Gericht geht aber davon aus, dass er weitere Möglichkeiten gehabt hätte, ihn auch tatsächlich zu töten, dass er das nicht getan hat und deswegen von seinem möglichen Versuch einer versuchten Tötung zurückgetreten ist“, heißt es von Markus Richter, Gerichtssprecher am Landgericht Kiel, zur Urteilsbegründung.

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Vor der Tat entführte er den Sohn (7) der Frau

Erst ein paar Monate vor dieser Tat heiratet der zum Teil geständige Angeklagte aus dem Kosovo seine damalige Freundin. Doch schon kurz nach der Hochzeit wird er gewalttätig, auch gegenüber dem Sohn seiner Frau. Nur drei Monate vor der Tat soll er den damals siebenjährigen Sohn seiner Frau auf offener Straße gepackt und von ihr weggerissen haben, da sie nicht mit ihm sprechen wollte. „Hier wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, sich des Sohnes seiner Ex- Frau bemächtigt zu haben, ihn im Auto entführt zu haben und ihn zwischendurch geschlagen zu haben", so Markus Richter im August.

Mehmet K. nimmt Urteil reglos hin

Bei der Urteilsverkündung und den Ausführungen des Richters schaut Mehmet K. zu Boden. Selbst als seine Ex-Frau zu weinen anfängt, regt er sich nicht. Die Verteidigung des 45-Jährigen hat jetzt eine Woche Zeit das Urteil anzufechten und in Revision zu gehen. Ob sie das bei der Milde des verkündeten Urteils tun wird, ist allerdings unklar.