So sieht die Rechtslage aus, wenn Hausverwalter bei Grünem rotsehen!
Verwaltung verbietet Mieter Balkonbepflanzung - dürfen die das überhaupt?
Es ist ein Streit zwischen Hausverwaltung und Mieter, der so langsam aber sicher zu eskalieren droht. Was zehn Jahre lang gut gegangen ist, wird jetzt plötzlich zu einem Problem: die Balkonbepflanzung. Sie soll weg, fordert die Verwaltung und droht bei Verweigerung sogar mit dem Anrücken der Polizei. Ist das erlaubt? Wir klären die rechtliche Lage im Video auf.
Grün, grün, grün ist der Zoff
Seit 13 Jahren wohnt Klemens Rolf im Frankfurter Bahnhofsviertel. Eine Wohnung im sechsten Stock - mit einer eigenen grünen Oase auf dem Balkon: Üppig bepflanzt mit Blumen und Kräutern. Nicht nur für ihn ein schöner Anblick – könnte man meinen. Das sehen aber nicht alle so. Denn die grüne Bereicherung des 65-Jährigen sorgt jetzt plötzlich für ordentlich Stress mit seiner Hausverwaltung. Nachbarn haben Bedenken geäußert, dass seine Blumenkübel runterfallen könnten. Daraufhin forderte die Hausverwaltung Klemens Rolf auf, alle Töpfe zu entfernen – sie würden eine Gefahr darstellen und die Verkehrssicherungspflicht verletzen.
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Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ!
Als gelernter Gartenbauer kann er dem Verwalter versichern, dass alles zuverlässig gesichert sei. Diese Aussage genüge der Hausverwaltung jedoch nicht. Klemens Rolf stehe vor der Wahl: Entweder muss er seine Pflanzen vom Balkon entfernen oder ihm droht die Beseitigung durch Dritte – auf eigene Kosten. Sollte er sich weigern, komme es sogar zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags.