Tödlicher Badeunfall am Strand von Travemünde
Mann (29) ertrinkt in Ostsee - Gaffer behindern Rettungseinsatz

Unfassbare Szenen am Travemünder Strand: Am Mittwochnachmittag wird ein lebloser Körper aus dem Wasser geborgen. Sofort beginnen die Wiederbelebungsmaßnahmen, ohne Erfolg. Nach Polizeiangaben filmen und stören mehrere hundert Schaulustige die Rettungsmaßnahmen.
Mittlerweile konnte der Mann identifiziert werden: Es handelt sich um einen 29-jährigen Nichtschwimmer aus Hamburg. Nach jetzigem Kenntnisstand war der junge Mann allein an der Ostseeküste.
Identität des Verstorbenen geklärt: 29-jähriger Nichtschwimmer aus Hamburg
Laut Polizei hat am Mittwochnachmittag gegen 16 Uhr ein 37-jähriger Stand-up-Paddler aus Lübeck einen regungslos im Wasser treibenden Mann aus dem Wasser gezogen. Sofort begann er mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die von Strandbesuchern und Mitarbeitern der DLGR bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes fortgesetzt wurden. Trotz der Maßnahmen starb der Mann.
Inzwischen konnte der Mann identifiziert werden: Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 29 Jährigen aus Hamburg. Der Mann ist Nichtschwimmer gewesen und in der Ostsee ertrunken. Es handelte sich um einen tragischen Unfall.
Gaffer stören und filmen Wiederbelebungsmaßnahmen
Das tragische Ereignis wurde laut Polizei von mehreren hundert Gaffern gestört. In Begleitung von Kindern beobachteten und filmten die Schaulustigen die Wiederbelebungsmaßnahmen. Auch nach mehrfacher Aufforderung der Polizei sollen die Schaulustigen den abgesperrten Bereich nicht verlassen haben. Notdürftig errichtete Sichtbarrieren mittels Strandtüchern von der Polizei sollen ignoriert worden sein. Die Gaffer hielten ihre Handys zum Filmen offenbar darüber.
Die Personalien der Schaulustigen konnte die Polizei nach eigenen Angaben nicht aufnehmen – aufgrund der Vielzahl der Anwesenden und des eigentlichen Einsatzgrundes: Menschenleben zu retten. Immer wieder werden Polizeieinsätze und Rettungsmaßnahmen von Gaffern behindert. Beim Filmen oder Fotografieren eines Unfalls droht den Beteiligten eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. (lmi)