Insolvenz-VerfahrenLena Meyer-Landrut: Muss sie für ihren Vater zahlen?

Lena Meyer-Landrut (28) hat keine enge Beziehung zu ihrem Vater Ladislas, nachdem dieser die Familie verließ, als Lena gerade mal erst zwei Jahre alt war. Nun steckt der 57-jährige frühere Pilot in der Insolvenz beim Amtsgericht Bonn, wie das Magazin "Bunte" erfuhr. Seit einiger Zeit sind Kinder ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, damit das Sozialamt seine Kosten decken kann. Das könnte nun auch Lena bevorstehen.
Die Gläubiger von Ladislas Meyer-Landrut gehen leer aus
Über 350.000 Euro müsste der Frührentner Ladislas seinen Gläubigern eigentlich zahlen, allerdings heißt es in der Gerichtsakte: "Es wird keine Quote gezahlt werden können", steht laut "Bunte" in der Gerichtsakte mit dem Kennzeichen 98 IK 221/18.
Das bedeutet, dass die Gläubiger leer ausgehen werden. Sie bekommen keinen Cent von dem Geld zurück, das Ladislas Meyer-Landrut ihnen schuldet.
Kinder müssen Elternunterhalt zahlen
Nun stellt sich die Frage, ob die Sängerin für ihren Vater haften muss: Kinder sind verpflichtet, ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro ihren Eltern Unterhalt zu zahlen, wenn diese bedürftig sind. Der Sozialhilfeträger wendet sich dann an die Kinder, um bestimmte Leistungen erstattet zu bekommen.
BANG Showbiz/RTL.de