Auch Pediküre und Baumarkt-Shopping erlaubt
Gaga-Lockdown in Leipzig: Ausgangssperre, aber Museumsbesuch ist "triftiger Grund" für Ausnahme
Regeln im Leipziger Lockdown sorgen für Verwirrung
Wer soll das verstehen? Seit Mittwoch gilt in Leipzig eine ganztägige Ausgangsbeschränkung, was eigentlich heißt: Die Menschen dürfen nur noch aus "triftigem Grund" vor die Tür. Aber für die Regelung gibt es Ausnahmen in Hülle und Fülle. Und so sind trotz des Lockdowns selbst Museumsbesuche kein Problem. Verstanden haben das zunächst aber nur die wenigsten, denn die Leipziger Allgemeinverordnung war im ersten Entwurf vage formuliert. Welche Tätigkeiten wirklich von der Ausgangssperre betroffen sind, wurde erst durch eine am Mittwochmorgen veröffentlichte Zusatzergänzung veranschaulicht.
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Corona-Ausgangsbeschränkungen gelten bis 17. April
"Das Verlassen der Unterkunft ist demnach ohne triftigen Grund ab Mittwoch, 7. April 2021 untersagt", heißt es in der Verordnung der Stadt Leipzig. Außerdem darf in der gesamten Innenstadt kein Alkohol getrunken werden. Die verschärften Corona-Regeln gelten bis einschließlich 18. April. Auf diese Weise soll die Zahl der Neuinfektionen gedrückt werden. Am Dienstag hatte Leipzig eine Sieben-Tage-Inzidenz von knapp 109; am Mittwoch sank sie auf knapp 92.
Leipzig: Auch Öffnungen von Geschäften, Museen etc. sind "triftiger Grund"
Zu den triftigen Gründen, aus denen Menschen trotz der Ausgangsbeschränkung ihre Unterkunft verlassen dürfen, zählen zum Beispiel Einkäufe des täglichen Bedarfs, der Beruf und der Besuch von Schule und Kita. So weit, so verständlich.
Aber schaut man genau hin, ist schnell klar: Auch darüber hinaus gibt es fast nichts, das nicht als Grund für eine Ausnahme gilt. Denn die neue Leipziger Corona-Allgemeinverfügung führt ausdrücklich auch die erst seit Dienstag gestatteten Öffnungen von Handel, Museen, Sport und "körpernahen Dienstleistungen" (z.B. kosmetische Behandlungen) als "triftige Gründe" an.
Deshalb können die Leipziger wieder per "Click & Meet" im Baumarkt einkaufen, ein Museum besuchen oder zur Pediküre gehen – trotz Rund-um-die-Uhr-Ausgangsbeschränkung.
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