Dreister Vater zahlte trotz Top-Verdienstes keinen Cent
Richter verdonnert Unterhaltspreller zu Bewährungsstrafe – und schickt eine deutliche Warnung mit

Er verdiente bis zu 4.000 Euro netto im Monat. Dennoch weigerte sich Lagerarbeiter Christian P. (41) sieben Jahre lang, Unterhalt für seine drei Kinder (18, 16, 14) zu zahlen. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den Unterhaltspreller am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der Richter machte ihm dabei eine klare Ansage.
Unterhaltspreller kündigte an, sich querzustellen
Keinen Cent sah Mandy P. (39) zwischen 2012 und 2019 von Christian P. Seit 2010 sind die beiden geschieden und teilen sich das Sorgerecht, haben aber keinen Kontakt. "Ich werde keinen Cent Unterhalt zahlen", soll er ihr nach der Scheidung bereits angekündigt haben.
Die drei gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. Mandy P. lebte von Hartz IV und schlägt sich derzeit mit gleich zwei Jobs durch, um über die Runden zu kommen. Die 39-Jährige arbeitet am Tag und in der Nacht, hat insgesamt fünf Kinder.
Wie viel Unterhalt Trennungskindern in Deutschland zusteht, haben wir hier zusammengefasst.
Vater verdient gutes Geld, zahlt aber keinen Unterhalt
Mit den Jahren wuchsen Christian P.s Unterhaltsschulden bei der Stadt Leipzig und dem Jobcenter: Satte 73.000 Euro kamen zusammen – und das offenbar nicht, weil er nicht zahlen konnte. Sondern nicht zahlen wollte. Der Lagerist arbeitet seit 17 Jahren er in derselben Firma und verdient derzeit netto zwischen 2.300 und 2.500 Euro im Monat. Es gab Monate, in denen es sogar noch besser lief: Oft waren es 3.000 Euro, im November 2018 sogar 4.000 Euro netto.
Ihr Ex-Mann verdient Tausende Euro im Monat – für Mandy P. ein Schock

Mandy P. reagiert schockiert, als ihr RTL-Reporter Frank Vacik nach dem Urteil davon erzählt. "Er hat was?! Das Geld hätte ich gerne. Morgen fange ich meinen Zweitjob an, damit ich meine Kinder über die Runden bringen kann." Mit dem Urteil kann sie leben. "Das ist nicht der Denkzettel, den er braucht – aber für seine Familie ganz gut", sagt die 39-Jährige.
Seit 2016 ist P. neu verheiratet, hat mit seiner Frau einen gemeinsamen Sohn (10). Sie brachte außerdem eine geistig behinderte Tochter (13) mit in die Ehe. Zum ersten Prozess im Februar dieses Jahres erschien Christian P. nicht, der Richter erließ einen Sitzungshaftbefehl.
Leipzig: Richter nennt 41-Jährigen "typischen Unterhaltsverweigerer"
Doch mit all den Spielchen ist jetzt Schluss: Richter Sven Hartleif verdonnerte den 41-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe und machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, was er von ihm hält: "Sie sind für mich ein typischer Unterhaltsverweigerer. Sie hatten einen hohen Verdienst, haben aber einfach nichts gezahlt. Der Schaden von 73.000 Euro ist hoch. Hätte der Staat nicht eingegriffen, hätten ihre Kinder nichts zu essen gehabt, wären heute tot."
Christian P. beantragte Pflegegeld für behinderte Tochter seiner Frau
Offenbar gibt Christian P. ungern, nimmt aber umso lieber. "Da wo Geld zu holen ist, beantragen Sie es, zum Beispiel beim Pflegegeld der behinderten Tochter Ihrer jetzigen Ehefrau. Aber beim Unterhalt haben Sie sich taubgestellt", raunzte der Richter in Richtung des 41-Jährigen. "Sie sind nicht so lebensuntauglich, wie Sie tun."
Hartleif schloss mit einer deutlichen Warnung: "Ich habe keine Lust auf eine neue Anklage. Wenn Sie keinen Unterhalt zahlen, widerrufe ich die Bewährung." (bst)