Erst schlug er mit dem Hammer zu, dann stach er 28 Mal auf die wehrlose Frau ein

Mord an der Ex: Lebenslang für Mannheimer Stalker

15.07.2020, Baden-Württemberg, Mannheim: Ein Angeklagter (M) steht vor Beginn der Urteilsverkündung mit einem Aktenordner vor dem Gesicht im Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten Steffen Lindeberg (r) und Ute Mannebach-Junge (l). Nach einem tödlichen Angriff mit einem Hammer und einem Messer auf seine Ex-Freundin ist der 34-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (zu dpa «Ex-Partnerin mit Hammer und Messer getötet - lebenslange Haft») Foto: Julian Weber/dpa | Verwendung weltweit
Ex-Partnerin mit Hammer und Messer getötet - lebenslange Haft
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Nach dem tödlichen Angriff mit einem Hammer und einem Messer auf seine Ex-Freundin ist Oliver M. (34) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Mannheim stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausgeschlossen. Nach der Trennung hatte er Selin Y. monatelang nachgestellt.

Freundin wollte ihr helfen - der Mörder verletzte sie lebensgefährlich

15.07.2020, Baden-Württemberg, Mannheim: Ein Angeklagter (2.v.r) steht vor Beginn der Urteilsverkündung mit einem Aktenordner vor dem Gesicht im Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten Steffen Lindeberg (r) und Ute Mannebach-Junge (3.v.r). Der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz (2.v.l) verkündet das Urteil. Nach einem tödlichen Angriff mit einem Hammer und einem Messer auf seine Ex-Freundin ist der 34-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (zu dpa «Ex-Partnerin mit Hammer und Messer getötet - lebenslange Haft») Foto: Julian Weber/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz (2.v.l) bei der Urteilsverkündung.
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Oliver M. lauerte seiner ehemaligen Lebensgefährtin Ende Oktober 2019 im Treppenhaus zu ihrer Wohnung auf. Zuerst schlug er ihr mit einem Hammer auf den Kopf, wodurch sie zu Boden ging. Danach stach er 28 Mal mit einem Messer auf die wehrlose Frau ein. Sie starb vor ihrer Wohnungstür.

Als eine Freundin der Frau zu Hilfe eilte, stach der Deutsche der Frau in die Seite. Funda M. wurde lebensgefährlich verletzt. Der 34-Jährige wurde daher auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Freundin hatte in der Wohnung auf Selins Kind aufgepasst. M. muss auch Hinterbliebenengeld bezahlen.will Revision einlegen.

Richter: Ohne ihre Mutter traute sie sich kaum noch aus dem Haus

Er hat nach Ansicht des Gerichts aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er abe die Trennung im April 2019 nicht verkraftet, so das Gericht. In den Monaten vor der Tat hatte M. seiner Ex-Partnerin wiederholt nachgestellt. Er rief die 33-Jährige zum Teil anonym an, schrieb ihr Nachrichten und bewarb sich bei ihrem Arbeitgeber auf eine Stelle. Nach einer Anzeige wegen Stalkings drohte er ihr damit, sie "unter die Erde zu bringen".

Oliver M. Passte sie direkt vor der Wohnungstür, aber auch auf dem Weg zur Arbeit oder zur Kita ihrer Tochter ab. "Sie traute sich kaum aus dem Haus und ließ sich, wo immer es ging, von ihrer Mutter begleiten", sagte Richter Gerd Rackwitz.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will Revision einlegen.

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