Er soll unter anderem Frau in der Psychatrie in den Wald gedrängt und zum Ausziehen gezwungen haben
Emder Kindermörder droht angeblich: "Du willst doch nicht, dass ich dich umbringe"

Der Mord an der elfjährigen Lena in einem Emder Parkhaus entsetzte damals ganz Norddeutschland. Die Jagd nach dem Täter dauerte, bis schließlich der damals 19-jährige David H. festgenommen und verurteilt werden konnte. Der Mann wurde aufgrund einer psychiatrischen Störung für nur eingeschränkt schuldfähig erklärt und kam deshalb für den Vollzug in eine entsprechende Einrichtung. Nun steht der inzwischen 29-Jährige erneut vor Gericht: In einer Psychiatrie im Landkreis Ammerland soll er zwei Mitpatientinnen sexuell belästigt beziehungsweise missbraucht haben.
Zwei Fälle von sexueller Gewalt
Der Angeklagte wird am Montagmorgen im Landgericht Oldenburg in Handschellen in den Gerichtsaal gebracht. Sein Blick ist gesenkt, fast so, als wollte er sich den Augen der Kameras entziehen. 10 Jahre ist es her, dass er die kleine Lena in einem Parkhaus in Emden ermordet hat. Nun geht es um zwei Fälle von sexuellen Missbrauchs. Beide sollen während David H.s Aufenthalt in einer Psychiatrie stattgefunden haben, der erste Übergriff im April 2020. Er soll an einer Frau sexuelle Handlungen vorgenommen haben, gegen ihren Willen. Angeblich droht er dem Opfer: „Du willst doch nicht, dass ich dich umbringe.“ Das Opfer soll so laut Anklageverlesung zum Stillschweigen gebracht worden sein. David H. soll der Frau gesagt haben, dass er nur Fotos machen wolle.
Er drängt das nächste Opfer in einen Wald, zwingt es, sich auszuziehen.
Wenige Wochen später, im Juni 2020, nähert sich H. einer anderen Mitpatientin von hinten, hält ihr den Mund zu und drängt sie dann laut Anklage in einen Wald. Dort soll sie sich ausziehen und angeblich, auf sein Drängen hin, sich selbst befriedigen. David H. wollte laut Anklage auch, dass die Frau ihn anfasst, doch das hat sie nicht getan. Er jedoch machte Fotos und Videos von seinem Opfer und drohte mit der Veröffentlichung.
Gutachten sahen keine Gefahr für Missbrauch
Anfang 2020 wurden die Auflagen für den verurteilten Kindermörder gelockert, nachdem Experten zu der Annahme gekommen waren, dass die Missbrauchsgefahr als gering zu bewerten sei. Mehrere „Lockerungs- und Prognosekommissionen“ sowie eine externe Begutachtung seien zu diesem Ergebnis gekommen. Daraufhin sei „mit kurzen, zeitlich und räumlich begrenzten alleinigen Ausgängen in das Krankenhausgelände begonnen“ worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Dpa. Inzwischen ist der Mann in einer anderen psychiatrischen Klinik untergebracht.
David H. beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit
Nach dem Verlesen der Anklage wird die Öffentlichkeit, und damit auch die Presse, von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Dies hatte der Angeklagte beantragt. Das Urteil könnte am Freitag, den 11.11. fallen. Es drohen zwischen einem und zehn Jahren Haft. Ein Pressesprecher des Landgericht Oldenburg sagte im Anschluss an die Verhandlung zu RTL: „Im Falle einer Schuldunfähigkeit wegen einer Persönlichkeitsstörung, kommt in Betracht, dass der Angeklagte wegen der Taten freigesprochen wird (...) und er weiter in einer psychiatrischen Klinik untergebracht bleibt.“ Der Sprecher bestätigte auch noch mal, dass David H. die erlaubten Lockerungen ausgenutzt habe. Die Lockerungen habe aber die Klinik festgelegt, in Absprache mit der Staatsanwaltschaft.
Richter sprach im Prozess 2012 von "seelischer Abartigkeit"
Der grausame Mord an der 11-jährigen Lena hatte damals in der Stadt Emden für Fassungslosigkeit gesorgt. Das Mädchen war mit einem Freund zum Entenfüttern verabredet. In einem Parkhaus tötete David H. dann das Mädchen. Zunächst nahm die Polizei damals einen falschen Jugendlichen fest, bis schließlich der richtige Täter ausfindig gemacht werden konnte. Zudem kam damals heraus, dass der Mann sich bereits zuvor bei der Polizei selbst angezeigt hatte, aufgrund seiner pädophilen Neigung. (dpa/lsi)