Landgericht Konstanz fällt Urteil

Bruder vergewaltigt und misshandelt Schwester: Viereinhalb Jahre Haft!

Baden-Württemberg, Konstanz: Ein Mann, der wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung an seiner Schwester angeklagt ist, verdeckt vor Beginn des Prozesses sein Gesicht. Verteidiger Sandro Durante (l), steht vor Prozessbeginn im Gerichtss
Zu Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag hatte der Mann zu den Vorwürfen geschwiegen.

Weil ein 21-jähriger Mann seine Schwester über Monate eingesperrt, geschlagen und sich an ihr vergangen haben soll, ist er vom Landgericht Konstanz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Schwester war dem Martyrium über fünf Monate ausgesetzt

Für das Gericht ist erwiesen, dass er seine drei Jahre jüngere Schwester über Monate täglich gefoltert hat. Dafür sperrte er sie zwischen Januar und Mai 2022 in sein Konstanzer WG-Zimmer ein. Mit einem Bügeleisen verbrannte er ihre Hand, schlug sie mit einem Kabel und verletzte sie mit einem Kugelschreiber verletzt habe. Auf Brandwunden an den Füßen kippte er Zitronensäure, um ihre Schmerzen zu vergrößern.

An fünf Abenden im Mai vergewaltigte er die junge Frau. Er verband ihren Mund mit einem Tuch, damit sie nicht schreien kann. Die beiden Mitbewohnerinnen hatten laut einer Polizistin nichts mitbekommen. Seinen Eltern hatte er glaubhaft gemacht, dass es der Schwester bei ihm gut gehe.

Schwester: „Er hat seine ganze Wut an mir rausgelassen - ich war der Sündenbock für alles"

Die Familie war 2021 aus Syrien nach Deutschland geflohen und in einer Flüchtlingsunterkunft in Schwäbisch Gmünd untergekommen. Dort lebt auch das Opfer mit fünf weiteren Geschwistern und Eltern.

Der Verurteilte lebt schon seit mehr als sechs Jahren am Bodensee. Die Konstanzer Polizei kam durch einen Hinweis aus Schwäbisch Gmünd auf den Angeklagten, der am 13. Mai schließlich festgenommen wurde.

„Er hat seine ganze Wut an mir rausgelassen - ich war der Sündenbock für alles, was ihn gestört hat“, sagte die junge Frau in einer gerichtlichen Vernehmung aus dem Juni 2022, die vor Gericht vorgespielt wurde. Mittlerweile macht sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

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Darum zählte Inzest nicht zu den Anklagepunkten

Angeklagt worden war ihr Bruder wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Inzest, gehörte er in diesem Fall nicht zu den Anklagepunkten, obwohl er in Deutschland verboten ist. Grund: Das Strafmaß beim sogenannten Beischlaf zwischen Verwandten liegt laut Justizministerium bei einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren, für Vergewaltigung muss man deutlich länger in Haft. Jetzt sprach ihn der Richter der Vergewaltigung in fünf Fällen, gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in 40 Fällen für schuldig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/uvo)