Kein Unterhalt fürs Kind?Der Unterhaltsvorschuss hilft Alleinerziehenden

Sandra aus Zwickau ist das passiert, was in Deutschland Millionen Frauen passiert: der Kindsvater zahlt nicht. Keinen Cent. Seit Jahren. Hinter jedem Kind, jeder Mutter, jedem Vater steckt eine ganz persönliche Geschichte. Aber unterm Strich bleibt: da gibt es jemanden, der nicht für sein Kind da ist. Weder als Mensch noch als finanzieller Unterstützer. Der Streit zwischen Sandra und dem Vater ihres Sohnes Max ist mittlerweile vor Gericht gegangen. Uns hat sie erzählt, wie es so weit kommen konnte. Ihre Geschichte gibt es im Video.

Alleinerziehende, die nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihre Kinder erhalten, können den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Wir erklären, was das ist und wie Sie den Zuschuss erhalten.

Was ist das: Unterhaltsvorschuss?

Eigentlich ist der Elternteil, der das Kind nicht betreut, verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu zahlen und damit seinerseits seinen Beitrag zur Erziehung zu leisten und den betreuenden Elternteil zu unterstützen. Kann oder will der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen, springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Der Unterhaltsvorschuss ist, wie der Name schon sagt, eine Vorschussleistung der öffentlichen Hand und soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage der Kinder zu sichern.

Wichtig: Wie der Begriff „Vorschuss“ schon sagt, übernimmt der Staat nicht den Unterhalt, er geht vielmehr in die Vorleistung. Die bezahlten Beträge holt er sich vom Unterhaltspflichtigen zurück, sobald dieser dazu in der Lage ist, seine Zahlungspflicht zu erfüllen. Das ist allerding oftmals nicht so einfach. Versäumte Rückzahlungen kosteten den Staat im Jahr 2018 1,8 Milliarden Euro.

Wer erhält Unterhaltsvorschuss?

Infosgrafik Unterhaltsvorschuss 1
Die Zahl der Kinder, für die ein Unterhaltsvorschuss genehmigt wird, steigt stetig an.
RTL

Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland.

  • Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung.

  • Sie erhalten keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil.

  • Auch wenn nicht offiziell geklärt ist, wer der Vater ist, kann Ihr Kind einen Unterhalsvorschuss erhalten.

Wichtig: Es gibt keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil.

Der Unterhaltsvorschuss errechnet sich aus dem Mindestunterhalt des Kindes. Von diesem Mindestunterhalt wird das gesamte Kindergeld abgezogen. Wie viel Mindestunterhalt einem Kind in welchem Alter zusteht, ist bundesweit einheitlich.

0 bis 5 Jahre160 Euro monatlich
6 bis 11 Jahre212 Euro monatlich
12 bis 17 Jahre272 Euro monatlich
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Wie kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?

Der Unterhaltsvorschuss muss beim Jugendamt Ihres Wohnortes beantragt werden. Zuständig ist die Unterhaltsvorschuss-Stelle. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Ein mündlicher Antrag – beispielsweise indem Sie anrufen – reicht nicht aus.

Tipp: Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags brauchen, können Sie dafür einen Termin beim Jugendamt vereinbaren.

Unter diesen Umständen haben Sie keinen Anspruch

Sie erhalten keinen Unterhaltsvorschuss,

  • wenn Sie sich weigen, Auskünfte über den zahlungspflichtigen Elternteil zu erteilen,

  • wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitwirken,

  • wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben,

  • wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflichten regelmäßig erfüllt und seine Unterhaltszahlungen die Höhe des Unterhaltsvorschusses erreichen.

Staat bleibt auf den Kosten sitzen

Infografik Unterhaltsvorschuss 2
Der Staat bleibt beim Unterhaltsvorschuss auf immer mehr Geld sitzen.
RTL

Immer mehr Alleinerziehende beziehen Unterhaltsvorschuss vom Staat, weil der andere Elternteil nicht zahlt. Und obwohl viele Elternteile durchaus in der Lage wären, Kindesunterhalt zu zahlen, holt sich der Staat von ihnen nur selten das Geld zurück. Erst kürzlich machte ein Vater Schlagzeilen, weil er im Luxus lebt und auch noch stolz drauf ist, keinen Unterhalt zu zahlen.
Das Problem: Die Jugendämter sind mit der Aufgabe überfordert. Laut Familienministerium liegt das auch daran, dass die Finanzhilfe seit der Reform 2017 immer häufiger in Anspruch genommen wird.