Doch kein "Freedom-Day"
Hessen will Corona-Verordnung bis zum 2. April verlängern

Hessen will die bestehende Corona-Verordnung im Land bis zum 2. April verlängern. "Mit einer Übergangsphase bleiben wir besonnen und handlungsfähig", erklärt Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in Wiesbaden. Hintergrund für die Maßnahme ist das Auslaufen der derzeit geltenden Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz am Samstag (19.3.) Das Bundesgesetz ist die rechtliche Grundlage für alle Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern und wird derzeit neu gefasst.
Das gilt nun in der Übergangsphase
Zwischen dem 20. März und dem 2. April sollen nun folgende Regeln gelten – die Landesregierung spricht hier konkret von einer Übergangsphase:
Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig
Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen
Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen
An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:
Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen
Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben
Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden
Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich

Ab dem 2. April entfallen dann die meisten Maßnahmen
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet das dann:
Maskenpflicht gilt dann nur noch:
in Krankenhäusern
in Alten- und Pflegeheimen
bei Pflegediensten
in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
Die Testpflicht gilt nur noch:
in Krankenhäusern
in Alten- und Pflegeheimen
in Schulen

Auch nach dem 2. April noch Maßnahmen in "Hotspots"
Sofern den Krankenhauskapazitäten in einem Gebiet eine Überlastung droht, könnte auch künftig wieder eine Hotspotregelung greifen. Dann könnten dort wieder eine Maskenpflicht, 2G oder 3G eingeführt werden. Nach Angaben der Staatskanzlei können all diese Regeln aber erst dann verbindlich beschlossen werden, wenn Bundesrat und Bundestag dem Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz zustimmen. Erst danach könnten die Regeln dann von der Landesregierung verbindlich beschlossen werden.

Bouffier kritisiert Vorgehen vom Bund
„Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können“, kritisierte der Regierungschef. „Dieses Verfahren ist unsäglich und deshalb lehnen es auch alle Länder ab. Das Verfahren ist auch deshalb unsäglich, weil die Menschen wissen wollen, wie es weitergeht“, mahnte Bouffier. (kmü/pm)