Doch kein "Freedom-Day"

Hessen will Corona-Verordnung bis zum 2. April verlängern

Fabian Sommer
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier will die bestehenden Maßnahmen nun doch bis zum 2. April verlängern. Foto: Fabian Sommer/dpa
deutsche presse agentur

Hessen will die bestehende Corona-Verordnung im Land bis zum 2. April verlängern. "Mit einer Übergangsphase bleiben wir besonnen und handlungsfähig", erklärt Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in Wiesbaden. Hintergrund für die Maßnahme ist das Auslaufen der derzeit geltenden Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz am Samstag (19.3.) Das Bundesgesetz ist die rechtliche Grundlage für alle Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern und wird derzeit neu gefasst.

Das gilt nun in der Übergangsphase

Zwischen dem 20. März und dem 2. April sollen nun folgende Regeln gelten – die Landesregierung spricht hier konkret von einer Übergangsphase:

  • Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig

  • Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen

  • Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen

  • An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

  • Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen

  • Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben

  • Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden

  • Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich

Smiling young female choosing goods from the supermarket to purchase
Auch Shoppen wäre ab dem 2. April wieder ohne Maske möglich.

Ab dem 2. April entfallen dann die meisten Maßnahmen

Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet das dann:

Maskenpflicht gilt dann nur noch:

  • in Krankenhäusern

  • in Alten- und Pflegeheimen

  • bei Pflegediensten

  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

Die Testpflicht gilt nur noch:

  • in Krankenhäusern

  • in Alten- und Pflegeheimen

  • in Schulen

15.03.2022, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Hinweisschild zum Tragen von Schutzmasken hängt an einer Eingangstür zu einer Gaststätte. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. (zu dpa: «Baden-Württemberg hält an Maskenpflicht in Innenräumen fest») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ab den 2. April könnte die Maskenpflicht vielerorts entfallen.
bwe sb, dpa, Bernd Weißbrod
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Auch nach dem 2. April noch Maßnahmen in "Hotspots"

Sofern den Krankenhauskapazitäten in einem Gebiet eine Überlastung droht, könnte auch künftig wieder eine Hotspotregelung greifen. Dann könnten dort wieder eine Maskenpflicht, 2G oder 3G eingeführt werden. Nach Angaben der Staatskanzlei können all diese Regeln aber erst dann verbindlich beschlossen werden, wenn Bundesrat und Bundestag dem Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz zustimmen. Erst danach könnten die Regeln dann von der Landesregierung verbindlich beschlossen werden.

 1017. Bundesratsitzung in Berlin Aktuell, 11.03.2022, Berlin, Ministerpraesident Volker Bouffier CDU von Hessen im Portrait bei Ankunft im Bundesratsgebaeude im Rahmen der 1017.Sitzung im Bundesrat in Berlin Berlin Berlin Deutschland *** 1017 Bundesrat meeting in Berlin News, 11 03 2022, Berlin, State Premier Volker Bouffier CDU of Hesse in portrait upon arrival at Bundesrat building during 1017 meeting in Bundesrat in Berlin Berlin Germany
Das Vorgehen des Bundes hält Volker Bouffier für "unsäglich".
www.imago-images.de, IMAGO/Political-Moments

Bouffier kritisiert Vorgehen vom Bund

„Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können“, kritisierte der Regierungschef. „Dieses Verfahren ist unsäglich und deshalb lehnen es auch alle Länder ab. Das Verfahren ist auch deshalb unsäglich, weil die Menschen wissen wollen, wie es weitergeht“, mahnte Bouffier. (kmü/pm)

Im Video: Virologe Martin Stürmer hält Verlängerung für gute Idee