Gericht: "Zwei-Finger-Tests" sind illegal "Jungfräulichkeitstests" in Pakistan verboten

Pictured - SHELTER. A girl hangs her head on a sewing machine box before the daily routine of practicing and learning vocational skills at the dar-ul-aman. Skills such as sewing and embroidery are taught to the girls in the shelter so they can be self-sufficient once they leave.  There is a silent epidemic inside Pakistan that has caused tens of thousands of women to be subjected to abuse, even death, in the name of preserving a family's honor in a male-dominated society. More than 4,100 'honor' killings - the slaying of a woman by relatives who think she has shamed the family - occurred in the country between 2001 and 2004, according to Pakistan's Interior Ministry. The practice of honor killing, though not limited to Islam, retains support in Muslim countries, where the majority of such attacks take place and where their numbers are on the rise. Foto: Katie Falkenberg/Washington Times  +++(c) dpa - Report+++
Bei der invasiven Praxis überprüfen Ärztinnen etwa bei Vergewaltigungsopfern, ob das Jungfernhäutchen der Mädchen oder Frauen intakt ist. (Symbolfoto)

Endlich wird in Pakistan eine für Mädchen und Frauen entwürdigende sowie umstrittene und unwissenschaftliche Praxis zur angeblichen Überprüfung der Jungfräulichkeit verboten. Die sogenannten „Zwei-Finger-Tests“ seien illegal und verstießen gegen die pakistanische Verfassung, teilte das Hohe Gericht in der Stadt Lahore mit.

Pakistan erfüllt UN-Forderung

Bei der invasiven Praxis überprüfen Ärztinnen etwa bei Vergewaltigungsopfern, ob das Jungfernhäutchen der Mädchen oder Frauen intakt ist. Die Tests, die seit Jahrzehnten durchgeführt wurden, haben nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) keine wissenschaftliche oder klinische Grundlage. Seit zwei Jahren fordern die UN ein Ende der sogenannten „Jungfräulichkeitstests“.

Die Tests verstärken Menschenrechtlern zufolge die Ungleichheit der Geschlechter. Das Aussehen des Jungfernhäutchens von Mädchen oder Frauen könne nicht beweisen, ob sie Geschlechtsverkehr hatten oder sexuell aktiv sind, erklärten die UN. Die Untersuchung könne zudem schmerzhaft, erniedrigend und traumatisch sein. Auch das Gericht folgte dieser Argumentation.

Pakistan verschärft auch Gesetze für Vergewaltiger

In Pakistan hatten Menschenrechtler im März eine Petition gestartet, um der Praxis ein Ende zu setzen. Das Ministerium für Recht und Justiz hatte im Oktober bereits empfohlen, dass die Tests nicht Bestandteil von Strafermittlung sein sollen. Sogenannte „Jungfräulichkeitstests“ gelten international als Menschenrechtsverletzung. Sie sind gemäß Artikel 7 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 16 der Konvention gegen Folter geächtet.

Beide Verträge hat Pakistan ratifiziert. Im Dezember wurden in Pakistan auch Gesetzesverschärfungen für Vergewaltiger beschlossen. Sexualstraftätern drohen künftig in besonders schweren Fällen von Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch chemische Kastration oder die Todesstrafe. Die Neuregelungen werden als Reaktion auf mehrere Sexualverbrechen gesehen, die in dem südasiatischen Land zu Empörung geführt hatten.