Wird es Konsequenzen geben?
Junge (3) stirbt, weil kein Rettungswagen kam - Feuerwehr sieht Fehler nicht bei Leitstelle
Ein wohl herzkranker Dreijähriger ist in Brandenburg an der Havel gestorben, obwohl bei Feuerwehr und Rettungsdienst ein Notruf eingegangen war. Doch der Mitarbeiter entschied sich, keinen Rettungswagen zu schicken. Jetzt hat sich die Feuerwehr auf RTL-Anfrage schriftlich zu dem Fall geäußert.
Toter Junge in Brandenburg: Dreijähriger hatte Herzprobleme
Kurz vor Weihnachten hat eine Nachbarin der Familie die Leitstelle Brandenburg angerufen. Nach Angaben der Feuerwehr habe die Frau im Beisein der Mutter von einem Kind mit 39,5°C Fieber und Erbrechen gesprochen und von einem bekannten Herzproblem des Kindes erzählt. Der Mitarbeiter des Rettungsdienstes entschied sich trotzdem dazu, keinen Rettungswagen zu schicken. Die Pressestelle erklärt: „Während des Gespräches hörte der Disponent eine Stimme im Hintergrund (vermutlich die Mutter), die sagte, dass es dem Kind wieder besser geht. Das bestärkte den Disponenten darin, dass seine Ersteinschätzung richtig gewesen ist.“
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Die Pressestelle schreibt weiter: „Zum Abschluss des Gespräches wies der Disponent noch einmal auf die Möglichkeiten des ambulanten Versorgungsbereiches hin und sensibilisierte die Anruferin darin, dass bei einer Wesensveränderung sie noch einmal den Notruf wählen soll.“
Im Video: Notfallsanitäter am Limit - Ein Tag im Rettungswagen in Berlin
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Polizei ermittelt: Konsequenzen für Verantwortlichen?
Nach dem Vorfall wurde der zuständige Mitarbeiter durch das Einsatznachsorgeteam des Landes Brandenburg betreut. Für die folgende Dienstschicht wurde der Mann freigestellt, um den Sachverhalt zu verarbeiten.
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Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Doch das Ermittlungsverfahren richte sich nicht gegen den Disponenten. Die Feuerwehr erklärt auf RTL-Anfrage, dass ein zweites Abfragesystem des aufgenommenen Gesprächs zum gleichen Ergebnis geführt habe. Auch der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Brandenburg hat die Aufnahmen des Anrufs gehört und sagt: „Vom erzielten Abfrageergebnis ist aus streng medizinischer Sicht die Handlungsweise des Disponenten hier nicht zu beanstanden.“
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