Grausam-Tat vor Gericht

Mann ertränkt seinen Hund in Teich - Bewährungsstrafe

Amtsgericht Stralsund
Das Amtsgericht Stralsund. Hier wurde der Fall verhandelt.
deutsche presse agentur

Weil er seinen Hund in einem Teich ertränkte, hat das Amtsgericht Stralsund den 49 Jahre alten Besitzer zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte das Tier zuvor mit einem Stein an der Leine beschwert und es dann in dem Gewässer bei Niepars (Landkreis Vorpommern-Rügen) versenkt.

Hund ertränkt: Halter gesteht Grausam-Tat - warum holte er sich keine Hilfe?

In der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tat ein. Er hätte sich mit dem aggressiven Hund nicht anders zu helfen gewusst, sagte er zur Begründung. Das schwierige Tier habe er laut Aussage des Gerichtssprechers auch nicht verkaufen können. Damit überzeugte der 49-Jährige das Gericht jedoch nicht. Er hätte sich bei staatlichen Stellen Hilfe holen können, so der Richter in Stralsund.

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Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wurde der Mann zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit im Rahmen des Tierschutzes und der Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe, eine Geldauflage und keine Arbeitsstunden beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/sbl)