Inzidenz runter, Türen auf?Volker Bouffier informiert über Corona-Lockerungen

Die schwarz-grüne Landesregierung hat am Mittwoch in einer erneuten Sitzung des Corona-Kabinetts über mögliche Lockerungen beraten. Da die Coronazahlen seit Tagen rückläufig sind, kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) Lockerungen für die Bevölkerung an.
Stufenregelung in Hessen
Wie der Regierungschef erklärte, sollen die neuen Maßnahmen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten greifen, die an oder ab dem 17. Mai nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Bei der Ermittlung werden auch die Tage vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung berücksichtigt. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.
Auf einen Blick: Das gilt ab dem 17. Mai
Kontaktregelungen
Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit)
Einkaufen / Einzelhandel
Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang
Übriger Einzelhandel: „Click and Meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen
Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen
Gastronomie/Tourismus
Stufe 1: Draußen: Außengastronomie wird mit Auflagen geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. nötig
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze dürfen unter Auflagen öffnen, in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise und dann 2x pro Woche Testpflicht
Stufe 2: Drinnen, mit Auflagen, geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Draußen, mit Auflagen, geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc., aktueller Test empfohlen
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze dürfen unter Auflagen öffnen, in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, TTest bei Anreise und dann 2x pro Woche Testpflicht
Sport
Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen.
Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich
Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.
Kultur und Freizeit
Stufe 1: Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks): mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.
Drinnen (Museen, Schlösser, Zoos): mit Anmeldung & medizinischer Maske, Test empfohlen.
Stufe 2: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.
Veranstaltungen
Stufe 1: Drinnen: Nur zu bestimmten Zwecken, mit Auflagen, möglich (insbesondere beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)
Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich
Stufe 2: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen, mit Auflagen, möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen
Dienstleistungen / Körperpflege
Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test
Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen
Kita
Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule
Stufe 1: Klasse 1-6: Präsenz, Klasse: 7-11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz, Testpflicht: 2 x pro Woche
Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche