Worauf die Hessen jetzt achten müssenSo geht Public Viewing zur Europameisterschaft

Public Viewing zur Europameisterschaft während der Corona-Pandemie. Wie passt das zusammen? Zwar hat sich in den letzten Wochen die Lage hierzulande extrem positiv entwickelt und auch alle hessischen Städte und Kreise befinden sich mittlerweile in der zweiten Lockerungsstufe, ein ausgelassenes Feiern auf riesigen Fanmeilen ist aber nach wie vor nicht möglich. Ausweichen können Fußball-Fans aber auf Gaststätten, Bars und Kneipen – auch wenn es hier strenge Regeln gibt.

Public Viewing in der Gastronomie - das gilt:

Aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen in Würzburg dürfen gastronomische Betriebe ihren Außenbereich auch ohne negativen Coronatest wieder öffnen. Eine Kellnerin eines Restaurants in der Innenstadt reinigt und desinfiziert Speisekarten am Hygienetisch, Bayern, Deutschland *** Due to persistently low incidences in Würzburg, gastronomic establishments are allowed to reopen their outdoor areas even without a negative coronal test A waitress at a restaurant in the city centre cleans and disinfects menus at the hygiene table, Bavaria, Germany
Auch für Public Viewings in der Außengastronomie gelten die üblichen Regeln wie Maskenpflicht, Kontaktverfolgung, Abstände, etc.
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Jeder Gast, der als Kunde in einer Gaststätte oder Bar, die Fußballspiele verfolgen möchte, der muss zwangsläufig einen Sitzplatz haben, zusätzlich muss die Gaststätte einen 1,5 Meter großen Abstand zu anderen Gästen gewährleisten. Stehende Ansammlungen vor einem draußen angebrachten Fernseher beispielsweise sind tabu.

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Fußballfans, die die Spiele der EM in Gesellschaft erleben wollen, müssen den Gastrobetrieben außerdem ihre Kontaktdaten hinterlassen – entweder per App oder per Eintragung in einer Liste. Für das Public Viewing im Außenbereich empfiehlt die hessische Landesregierung einen negativen Coronatest, für das gemeinsame Schauen im Innenbereich ist der Test hingegen vorgeschrieben. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht und auch die Gäste müssen die Maske tragen, sofern sie sich nicht am Platz befinden.

Public Viewing im Freien oder im Vereinsheim - das gilt:

Laut Vorgaben der Landesregierung ist ein Public Viewing im Freien dann zulässig, wenn es ein Hygienekonzept gibt und nicht mehr als 200 Menschen teilnehmen. In geschlossenen Innenräumen hingegen, wie beispielsweise einem Vereinsheim, ist die Teilnehmerzahl auf 100 beschränkt. Auch hier muss ein Hygienekonzept vorliegen und die Gäste müssen zusätzlich noch alle einen negativen Corona-Test vorlegen. Erst wenn die Veranstaltung zusätzlich vom Gesundheitsamt abgesegnet wird, entfällt die Testpflicht.