34-Jährige soll Jesidin als Sklavin gehalten und schwer misshandelt haben
Hamburg: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für IS-Rückkehrerin aus Bremen
Im Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin aus Bremen hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg die Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach die 34 Jahre alte Mutter zweier Kinder wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung schuldig.
Sie soll mit drei IS-Kämpfern verheiratet gewesen sein
Die Mutter zweier Kinder soll Mitglied in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gewesen sein, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Laut Anklage reiste sie 2014 nach Syrien und soll dort nacheinander mit drei IS-Kämpfern verheiratet gewesen sein. Mit ihrem letzten Mann soll sie eine Jesidin als Sklavin gehalten und schwer misshandelt haben. Die Jesidin hatte vor zwei Wochen vor Gericht ausgesagt. Sie schilderte, wie sie in der IS-Gefangenschaft immer wieder geschlagen und vergewaltigt worden sei. Auch die Angeklagte habe sie geschlagen. „Ich habe unter ihr sehr gelitten“, sagte die 31-Jährige, die im Zeugenschutzprogramm ist und in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt.
Forderung: Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren
Die Angeklagte räumte vor Gericht die ihr vorgehaltenen Taten nicht ein. Sie gab an, aus Liebe zu ihrem Bruder und ihrem späteren ersten Ehemann zuerst in die Türkei und dann nach Syrien gereist zu sein. Die aus Afghanistan stammende Deutsche wurde laut Anklage Ende 2017 von kurdischen Kräften festgenommen und verbrachte anschließend vier Jahre in einem Gefangenenlager in Nordsyrien, bevor sie nach Deutschland gebracht wurde. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft hat laut einem Gerichtssprecher in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung und Nebenklagevertreter hätten keine konkreten Anträge gestellt, hieß es. (dpa/kst)