Obst probieren, schon vor dem Einkauf naschen?
DAS dürfen Sie im Supermarkt auf keinen Fall tun!
Mit einigen Dingen machen Sie sich sogar strafbar!
Sie haben Hunger und essen mitgebrachtes Essen im Markt oder testen, wie lecker das Obst wirklich ist? Aber: Ist das überhaupt erlaubt? Was sie dürfen und was Sie im Supermarkt auf keinen Fall tun sollten!
Rucksack statt Einkaufskorb und Mitgebrachtes essen
Ohne schlechtes Gewissen die Ware im Rucksack verschwinden lassen – schließlich klaut man ja nichts, sondern hat vor, sie an der Kasse aufs Band zu legen. Drinnen befinden sich aber schon woanders gekaufte Lebensmittel. Und weil so ein Einkauf im Supermarkt auch manchmal ganz schön anstrengend sein kann, braucht man Energie und nascht das Essen aus dem anderen Laden nebenbei.
Auch, wenn man hier nichts Verbotenes tut – es sieht verdächtig danach aus. Hamburger Rechtsanwältin Wiebke Harke zu RTL: „Also ich würde empfehlen, auf jeden Fall den Kassenbeleg aufzuheben und die Sachen auch im Rucksack zu lassen. Dann kann niemand auf die falsche Idee kommen, dass Sie die Sachen hier gestohlen haben." Denn: Der Verkäufer kann eine Taschenkontrolle verlangen.
Obst im Markt probieren

Die Kirschen sehen lecker aus – aber schmecken sie auch? Wer hier kurz mal nascht, macht sich strafbar, sagt die Expertin. „Solche Fälle fallen unter den Diebstahlstatbestand im Strafgesetzbuch. Man nimmt die Sache weg, indem man sie sich einverleibt und hat nicht vor, die später zu bezahlen. Das geht ja auch gar nicht mehr, wenn man sie schon im Magen hat.“
Und das kostet: Rund 50 Euro stehen auf Diebstahl geringwertiger Sachen. Genauso hoch ist die Strafe, wenn Waren zu intensiv geprüft werden. Die Nektarine vor dem Kauf so fest drücken, dass sie eine Delle oder sogar ein Loch bekommt: Sachbeschädigung! Dennoch: „Die Frage ist natürlich, ob der Ladeninhaber sie wegen einer eingedrückten Nektarine anzeigt. Aber sie riskieren damit ein Strafverfahren.“
Lebensmittel fallen lassen

Und was, wenn die Tomatensoße versehentlich auf dem Supermarktboden landet? Keine Panik! Die Rechtsanwältin zu RTL: „Eine Straftat ist es nicht, weil man ja auch nicht den Vorsatz hatte. Das ist einem ja aus Versehen passiert. Das müssen Sie nicht bezahlen." Wenn allerdings versiegelte Verpackungen geöffnet und dann nicht gekauft werden, ist das eine Straftat.
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Ware im falschen Regal ablegen
Ein Supermarkt-Klassiker: Kurz vor der Kasse fällt einem auf, dass man die Salami-Tiefkühlpizza, auf die man eben noch Heißhunger hatte, doch nicht kaufen möchte. Also ab damit in irgendein Regal. Wird schon keiner sehen! Dem Supermarkt kann hier ein hoher finanzieller Schaden entstehen. Dirk Uwe Clausen, Marktleiter eines Hamburger Supermarktes, zu RTL: „Es ist für uns wirklich ärgerlich, wenn ein Kunde zum Beispiel ein Fleischpaket im Regal ablegt und wir dort dann die Ware nicht mehr verkaufen können. Ein Tier hat dafür sein Leben gelassen und wir müssen diese Ware dann leider entsorgen.“ Damit es keinen Ärger gibt also lieber zurück damit in die Tiefkühlung.
Und so wird der nächste Einkauf im Markt dann auch wieder richtig super!