Mildes Urteil in Manchester

Gericht verurteilt Frauenschläger und Stalker nur auf Bewährung

Pictured is Joseph Whitehead and Charlotte Arrowsmith in happier times. Joseph Whitehead a controlling brute subjected his terrified girlfriend Charlotte Arrowsmith to two years of emotional and physical torment because she could not give him any chi
Joseph W. und Charlotte A. auf einem Foto aus glücklicheren Tagen
Charlotte Arrowsmith/ Cavendish

Ein ungewöhnlich mildes Urteil irritiert die Öffentlichkeit im englischen Manchester. Obwohl ein Frauenschläger und Stalker seine ehemalige Freundin brutal zusammengeschlagen und verletzt hat, kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon. Das berichtet die britische Agentur „Cavendish Press“. Joseph W. gestand vor Gericht, dass er Charlotte A. verletzt hat, Stalking bestritt er jedoch. Das Gericht verurteilte ihn allerdings wegen Stalking – zu neun Monaten Haft, die ein Jahr lang zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Er versucht, sie von Familie und Freunden fernzuhalten

Pictured is Charlotte Arrowsmith. Joseph Whitehead a controlling brute subjected his terrified girlfriend Charlotte Arrowsmith to two years of emotional and physical torment because she could not give him any children. Disclaimer: While Cavendish Pre
Charlotte A.
Charlotte Arrowsmith/ Cavendish

Die 23-Jährige lernt den fünf Jahre älteren Mann im August 2020 kennen. Die beiden verliebten sich, werden ein Paar. Charlotte A. beschreibt vor Gericht eine anfangs glückliche Beziehung, die sich im Dezember des vergangenen Jahres plötzlich verändert. W. wird auf einmal herrschsüchtig, beginnt sie kontrollieren zu wollen, skizziert die junge Frau die Veränderung.

Später habe er versucht, sie zu isolieren, sie von ihrer Familie und ihren Freunden abzuschotten. Nach und nach habe W. versucht, das Selbstvertrauen seiner Partnerin zu zerstören. Immer häufiger beschimpft er sie, droht ihr Prügel an.

„Ich werde mir eine echte Frau zulegen, die mir wirklich ein Kind geben kann“

Aus den Drohungen wird ernst, als W. herausfindet, dass Charlotte „Fruchtbarkeitsprobleme“ hat, wie es in der Meldung heißt. Ob sie generell keine Babys bekommen kann, geht aus den Informationen nicht hervor. Dafür aber die Reaktion des Partners. Er habe sie beschimpft und angeschrien. „Ich werde mir eine echte Frau zulegen, die mir wirklich ein Kind geben kann“, habe er gesagt.

Von diesem Zeitpunkt an bedroht er Charlotte nicht mehr nur verbal, sondern verprügelt sie regelmäßig. Es kommt zur Trennung, doch W. hört nicht auf, seine Ex zu belästigen. Er lauert ihr auf, ruft ständig an. Als sie seine Nummer sperrt, legt er sich neue Telefonnummern zu, um sie zu bedrohen und zu beschimpfen.

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Er lauert ihr auf, schlägt sie nieder und tritt auf sie ein

In der Anklage heißt es, dass W. allein zwischen dem 8. Und 9. April 48-mal versucht, Charlotte anzurufen. Einen Tag später, als sie am Mittag aus dem Haus ihrer Großeltern kommt, habe sie sofort gesehen, dass er die Straße entlangfährt. Allerdings denkt sie, er will nur an ihr vorbeifahren. Doch dann parkt er, rennt mit erhobenen Fäusten auf sie zu.

„Er packte sie und versuchte, ihr Handy zu nehmen. Als sie sich wehrte, warf er sie auf den Boden, dann schlug und trat er sie, während sie auf dem Boden zusammengerollt war. Anschließend schleifte er die Beschwerdeführerin über den Bürgersteig, während er sie wiederholt als „Sket“ (sinngemäß etwa „Schlampe“ oder „Hure“; Anm. d. Red.) bezeichnete.“

Charlotte kann sich befreien und Passanten zurufen sie mögen die Polizei rufen. W. flieht daraufhin vom Tatort. Sein Opfer erleidet bei dem Angriff Kratzer, Blutergüsse und Schürfwunden. Der Schläger wird einen Tag später verhaftet.

Richter: „Sie haben das Opfer belästigt, sie ständig niedergeschlagen, um ihr Leben fürchten lassen"

Beim Prozess wird der wegen Drogendelikten und Körperverletzung Vorbestrafte nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: Neun Monate ausgesetzt auf ein Jahr, sofern er sich in der Zwischenzeit nichts zuschulden kommen lässt. Daneben muss er an einem „Beziehungsprogramm“ teilnehmen, zehn Rehabilitationstage absolvieren und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, so das Urteil. Zu Charlotte darf er in den kommenden fünf Jahren keinen Kontakt aufnehmen.

Laut Richter John Potter war die Beziehung des Paares durch W.‘s „schreckliches Verhalten ihr gegenüber“ geprägt. „Sie haben das Opfer belästigt, sie ständig niedergeschlagen, sie mit Gewaltandrohungen um ihr Leben fürchten lassen“, begründet er sein Urteil. Die Frage, warum es dann so mild ausfällt, bleibt offen. (uvo/Quelle: Cavendish Press)