Hamburg: Amtsgericht spricht Urteil Gericht: Celina selbst schuld an Drogentod - Dealer und Freund zu Geldstrafe verurteilt
Mehr als zwei Jahre nach dem Drogentod der 16-jährigen Celina in Hamburg hat das Amtsgericht Harburg einen Angeklagten wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Jamil L. (22) wurde zu einer Geldbuße von 800 Euro verurteilt. Er muss zudem sechs Monate lang regelmäßig Gespräche mit einer Drogenberatung führen. Das Bußgeld muss der Dealer, der mit der Toten befreundet war, an eine Hilfseinrichtung für Suchtgeschädigte zahlen. L. nahm das Urteil an. Für die Mutter des toten Mädchens ist das Urteil ein Schock. Warum, erzählt Yvonne K. unseren Reportern im Video.
Gericht: "Eigenverantwortliche Selbstschädigung"
Nach Feststellung des Gerichts hatte Jamil L. im September 2020 der Jugendlichen auf einer Party im Hamburger Stadtteil Winterhude zwei Ecstasy-Tabletten gegeben. Kurz danach war das Mädchen an einer von den Drogen ausgelösten Hyperthermie (Überwärmung) gestorben. Die Schuld an dem tragischen Tod war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Es handele sich um eine eigenverantwortliche Selbstschädigung, sagte ein Gerichtssprecher. Die 16-Jährige sei nicht ganz unerfahren mit Drogen gewesen. Sie habe die Tabletten aus eigenem Antrieb nehmen wollen und den Angeklagten gedrängt, ihr die zweite zu geben, hieß es. Dieser habe erst noch versucht, sie davon abzubringen, was das Schöffengericht zu seinen Gunsten wertete.
Nach Einnahme der zweiten Tablette hätte das Mädchen auch bei einer schnelleren Alarmierung des Rettungsdienstes nicht mehr gerettet werden können, wie eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab.
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Video: Celinas Mutter will andere warnen
Celinas Mutter erhebt schwere Vorwürfe
Celinas Mutter Yvonne K. erhebt dennoch schwere Vorwürfe. Sie sagt, Jamil L. hätte die anderen Partygäste davon abgehalten, früher den Notruf zu wählen. Die Jugendlich hätte anderthalb Stunden lang versucht, Celina selbst zu helfen, ehe sie Rettungskräfte riefen. Zudem nimmt K. dem Dealer seine Reue nicht ab. Die sei geheuchelt gewesen, glaubt sie. K. monierte weiter, dass sie selbst bei dem Prozess nicht gehört wurde. (dpa/spr/lgr/uvo)
































































