Falschparker können Geld zurückfordern
Urteil: Hunderttausende Knöllchen in Frankfurt am Main sind rechtswidrig

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit einem Urteil hunderttausende Knöllchen gegen Falschparker in Frankfurt für ungültig erklärt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ sei gesetzeswidrig, so das am Montag veröffentlichte Urteil. Damit unterliegen alle Knöllchen, die in Frankfurt seit 2018 durch einen privaten Dienstleister ausgestellt wurden, einem absoluten Verwertungsverbot. Falschparker können ihr Geld zurückfordern.
Einspruch wegen 15-Euro-Verwarngeld - millionenschweres Urteil
Im Verfahren vor dem OLG war ein Betroffener erfolgreich, der gegen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro Einspruch eingelegt hatte. Ein als „Stadtpolizist“ in Uniform gekleideter Mitarbeiter einer Dienstleistungsfirma hatte dieses ausgestellt. Der Mann sagte vor Gericht als Zeuge aus.
„Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat – hier konkret der Polizei – zugewiesen“, begründete das OLG seine Entscheidung. Dieses Gewaltmonopol gelte sowohl für den fließenden als auch den ruhenden Verkehr. Die Stadt Frankfurt hätte also ausschließlich Polizisten oder städtische Ordnungsamtmitarbeiter mit dem Ausstellen von Knöllchen betrauen dürfen.
In Frankfurt wurden nach offiziellen Angaben im Jahr 2018 über 700.000 Parkverstöße mit einem Sanktionswert von mehr als einer Million Euro geahndet. Für 2019 gibt es noch keine Zahlen. Das Oberlandesgericht ist nach eigenen Angaben, das erste OLG, das sich mit der Zulässigkeit privater Dienstleister in diesem Bereich befasst hat. Unklar ist noch, ob das Urteil bundesweit Konsequenzen haben könnte.