Ferrari geklaut
Franzose muss mehr als drei Jahre ins Gefängnis
Zu diesem Urteil kommt heute das Amtsgericht in Neuss. Der Richter sieht es als erwiesen an, dass der Täter eine Probefahrt mit diesem Ferrari unternommen hat. Unter dem Vorwand des Fahrerwechsels ist der mitfahrende Verkäufer des Wagens ausgestiegen, der 45 Jährige daraufhin weggefahren. Ziel war es, den Ferrari im Ausland zu verkaufen. Aber das gelingt dem Täter nicht, weil der Sprit nicht ausreicht. So endete die Probefahrt von Düsseldorf in Grevenbroich. Zeugenaussagen und Fingerabdrücke im Auto konnten den Angeklagten identifizieren. Die Folge: Schuldig des Diebstahls.