Oft gibt’s Geld zurückFehler im Steuerbescheid? So erheben Sie Einspruch

Frau liest skeptisch ihren Steuerbescheid auf dem Sofa
Stimmt etwas mit dem Steuerbescheid nicht? Dann schnell reagieren
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Die Steuererklärung ist geschafft, der Bescheid flattert ins Haus – und Sie stellen fest: Hier stimmt doch was nicht! Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Sie Geld kostet, heißt es: schnell reagieren. Denn für einen Einspruch oder das Nachreichen wichtiger Unterlagen haben Sie nur einen Monat Zeit. Finanztest erklärt, worauf Sie dabei achten müssen.

Kleinere Fehler: „Antrag auf schlichte Änderung“ genügt

Ist Ihnen aufgefallen, dass eine Handwerkerrechnung fehlt oder sich ganz offensichtlich ein Zahlendreher eingeschlichen hat, reicht in der Regel ein „Antrag auf schlichte Änderung“ per E-Mail, Anruf oder Brief. Dabei schaut sich der Sachbearbeiter ausschließlich den infrage stehenden Punkt an, nicht noch einmal den kompletten Fall, weshalb die Korrektur recht schnell geht.

Größere Fehler: Einspruch einlegen

Für den Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Er kann per Brief, E-Mail, Elster oder Steuerprogramm erfolgen. Die Frist berechnet sich nach dem Datum der Bekanntgabe des Steuerbescheids – diese fällt auf den dritten Werktag nach dem Versanddatum bzw. nach Eingang der Elster-Mail.

Auf der letzten Seite des Bescheids muss das Finanzamt vermerken, ob es von Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist – etwa bei nicht anerkannten Kosten fürs Arbeitszimmer, wobei Arbeitnehmer mit Grundrissen o. ä. entgegensteuern könnten. Formulieren Sie Ihre Gründe, was an dem Steuerbescheid Ihrer Meinung nach falsch ist, genau. Wird es mit der Frist eng, können Sie auch erst Einspruch einlegen und die Begründung zeitnah nachreichen.

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Wichtig: Steuern trotzdem nachzahlen!

Auch wenn Ihr Fall noch nicht geklärt ist: Die festgesetzte Steuer sollten Sie pünktlich zahlen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Diese betragen pro angefangenem Monat ein Prozent des rückständigen Betrags, der zunächst auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet wird. Ein Beispiel: Sie müssen 780 Euro nachzahlen, gerechnet wird abgerundet mit 750 Euro. Nach acht Monaten Verspätung müssen Sie demnach zusätzlich 60 Euro zahlen.

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Nachteil durch Einspruch? Einfach zurückziehen

Nach einem Einspruch wird der gesamte Steuerfall nochmals genau überprüft, gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, weitere Belege zu schicken oder Rückfragen zu klären. Fallen dem Sachbearbeiter dabei weitere Fehler auf, kann er diese mitkorrigieren – auch, wenn Sie dadurch Nachteile haben und am Ende draufzahlen müssten. Dann muss das Finanzamt Sie aber vorher über die Verschlechterung informieren und Sie haben die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen und alles beim Alten zu lassen.

Einspruch nach Fristende: nur wenige Ausnahmen

Als triftiger Grund, noch einen Einspruch nach Ablauf der einmonatigen Frist anzunehmen, gilt beim Finanzamt nur wenig – etwa der Tod eines nahen Angehörigen. Ansonsten kann der Bescheid nur noch abgeändert werden, wenn eine Vorschrift der Abgabenordnung (AO) greift:

  • Konnte das Finanzamt Flüchtigkeitsfehler nicht erkennen und hat sie deshalb übernommen, können diese nachträglich durch einen Antrag auf Berichtigung nach Paragraf 173 AO korrigiert werden lassen. Wenn Sie plausibel erklären können, wie es zum Fehler kam, muss das Finanzamt ihn ändern.

  • Viele Informationen bekommt das Finanzamt nicht von den Steuerzahlenden selbst, sondern von Institutionen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse. Fällt Ihnen bei diesen elektronischen Daten ein Übermittlungsfehler auf, sollten Sie zunächst die entsprechende Stelle kontaktieren, damit diese die falschen oder fehlenden Angaben korrigiert und neu versendet. Liegt der Fehler beim Finanzamt, muss dieses auf einen Antrag nach Paragraf 175b AO reagieren.

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Gerichtsverfahren anderer für sich nutzen

Entspricht Ihre Steuerangelegenheit einer, die gerade offiziell vor Gericht verhandelt wird, können Sie sich ohne eigene Kosten einfach „dranhängen“, indem Sie beim Einspruch auf das Aktenzeichen verweisen. Finanzämter wenden ein Urteil anschließend nämlich in allen ähnlichen Fällen an. Das kann allerdings sehr lange dauern – und natürlich besteht die Möglichkeit, dass das Gericht zu Ungunsten der Steuerzahler entscheidet. (rka)

Eine Formulierungshilfe für den Einspruch gegen den Steuerbescheid und weitere Infos finden Sie auf test.de.