Jetzt wirds für einige teuer!Falschparker per Foto verpetzen: Gerichtsurteil erlaubt Handybeweis

Ob in der Nachbarschaft, vor dem Bäcker oder in der Stadt – Falschparker sehen wir alle regelmäßig! Doch das Abstellen des Autos auf unrechtmäßigen Flächen ist kein Kavaliersdelikt und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, Fahrrad- oder Rollstuhlfahrer. Wer einen Falschparker entdeckt, darf selbstverständlich die Polizei rufen – aber darf man die falsch stehenden Autos auch fotografieren und damit zur Anzeige bringen?
Ein Gerichtsurteil entscheidet jetzt für den Fotobeweis
Wer ein falsch parkendes Auto fotografiert und der Polizei zukommen lässt, der macht sich in der Regel nicht strafbar. Das entschieden jetzt zwei am Donnerstag veröffentlichte Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach und entscheiden damit für den Fotobeweis.
Behandelt wurden hier die Fälle von zwei Männern, die ihre Anzeigen von Parkverstößen mit Fotos untermauert hatten. Wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz erhielten beide hierfür vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung und eine Strafe von je 100 Euro. Dagegen gingen beide rechtlich vor.
Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt. Denn nach dieser Verordnung muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen. Zum anderen müssen Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich sein.
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Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung
Aufgrund der identischen Rechtsfrage wurden beide Fälle zu einer gemeinsamen Verhandlung verbunden – mit dem Urteil, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe.
Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, aber beide sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung und werden damit als Rechtsfragen von allgemeinem Interesse gewertet.
Auch die Deutsche Umwelthilfe befürwortete das Urteil für die Kläger und unterstützte sogar einen der beiden im Verfahren. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentierte: „Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit.“ (jlu)
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