21. Mai 2021 - 11:53 Uhr
Attentäter von Dresden wegen Mordes schuldig gesprochen
Nach einer Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden, bei der ein Mann starb, ist ein 21-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen
Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Richter ordneten auch den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Motiv des Islamisten Abdullah A. war Hass auf Schwule

Der 21-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen. Ein 55-Jähriger starb, sein 53-jähriger Lebenspartner überlebte nur knapp. Das Motiv des Islamisten war Hass auf Schwule und die freie westliche Gesellschaft.
Verteidigung wollte Verurteilung nach Jugendstrafrecht

Die Bundesanwaltschaft hatte im Sinne der Anklage die Höchststrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Hinzu kommt außerdem die Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung. Dem hatten sich Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen. Sie plädierte aber wegen der nötigen "Nachreife" ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
Dresden-Attentäter Abdullah A. kam als Flüchtling nach Deutschland
Abdullah A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Angriffen auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde A. unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen danach wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser. (dpa/bst)