Waren die Bremsen zu schwach?
Drei Männer stürzen mit Gondel 80 Meter in den Tod - Prozess soll Schuldfrage klären
Stürzten drei Menschen in den Tod, weil er gepfuscht hat? Fahrlässige Tötung lautet die Anklage gegen einen Elektriker und Geschäftsführer. Seit Dienstag thematisiert das Amtsgericht Eschwege die Schuldfrage im Fall des schweren Gondel-Unglücks im September 2019. Bei Wartungsarbeiten an einem 220 Meter hohen Sendemast auf dem Berg Hoher Meißner im Werra-Meißner-Kreis war die Wartungsgondel abgestürzt, drei Männer starben.
Wartungsarbeiten enden tödlich
Die drei Insassen waren laut Anklage etwa 80 Meter in die Tiefe gestürzt, als sie mit einem Transportkorb an einer Stahlwinde an dem Mast nach oben befördert werden sollten.
Dem heute 43-jährigen Geschäftsführer aus Berlin wirft die Staatsanwaltschaft vor, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die verwendete mobile Seilbahn soll nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen haben. Demnach hätte sie beim Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen, da sie über keine zusätzlichen Sicherungssysteme verfügt haben soll. Ein vollständiges Abstürzen der Gondel hätte mit diesem Manko also nicht verhindert werden können, lautet der Vorwurf. (tra/gmö)
Bremsen zu schwach: Elektriker belastet Gondel-Firma
Der mitangeklagte Elektriker aus Brandenburg soll bei Wartungsarbeiten an der Seilwinde im Februar 2019 versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt haben. Diese Verletzung der Sorgfaltspflicht des 63-Jährigen soll laut Staatsanwaltschaft dazu beigetragen haben, dass das Stahlseil der Seilwinde in ungebremsten Freilauf geriet.
Zum Prozessauftakt verteidigte sich der Wartungstechniker jedoch und belastet die Firma aus Berlin. Die Seilwinde sei nach seiner Kenntnis nicht für Personenhub geeignet, äußerte er sich in Eschwege vor Gericht. Unter anderem seien die Bremsen zu schwach gewesen.