2G plus in Clubs und Hotels, Boostern ersetzt TestDiese schärferen Corona-Regeln gelten jetzt in Schleswig-Holstein

Robert Michael
Corona-Schnelltests werden für Ungeimpfte an vielen Orten zur Pflicht. Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
deutsche presse agentur

Für Menschen ohne Impfung gegen Covid-19 gelten in Schleswig-Holstein seit Mittwoch deutlich strengere Kontaktregeln. Bei privaten Zusammenkünften von ungeimpften Personen gilt die Regel: ein Haushalt plus zwei. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Am Dienstag hatte die Jamaika-Koalition die neue Corona-Landesverordnung beschlossen.
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Keine Testpflicht für Geboosterte

In Clubs, Bars und Diskotheken greift nun im Norden 2G plus. Dabei erhalten nur Geimpfte oder von einer Covid-19-Erkrankung Genesene mit zusätzlichem Test Zutritt. Auch beim Einchecken ins Hotel ist dieser nötig. Allerdings gibt es eine Erleichterung für Menschen mit Auffrischungsimpfung, Sie sind in Schleswig-Holstein von der zusätzlichen Testpflicht befreit. sofern ihre Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Begrenzte Besucherzahl

Bei größeren Sportveranstaltungen wie Handball- und Fußballspielen darf seit Mittwoch nur die Hälfte aller Plätze besetzt werden. Drinnen sind höchstens 5000 Zuschauer, draußen bis zu 15 000 Zuschauer erlaubt.

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Maskenpflicht bei Großveranstaltungen

Verschärfungen gibt es auch bei der Maskenpflicht. Sie gilt nun auch für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1000 Anwesenden, in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die nicht an ihrem Tisch sitzen sowie für die Wirtinnen und Wirte und Mitarbeitende. Wenn die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nicht gewährleistet ist, gilt auch in Gottesdiensten am Sitzplatz Maskenpflicht.

Für minderjährige Schüler gilt in den Weihnachtsferien wieder die Auskunft einer oder eines Sorgeberechtigten über das Ergebnis eines höchstens 72 Stunden zurückliegenden Selbsttests. Schülerinnen und Schüler sollen dafür von den Schulen entsprechende Tests erhalten. In Bussen und Bahnen gibt es in den Ferien aber keine Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler von der dort geltenden 3G-Regel. (dpa/nid)