Daniel Küblböck ist seit zwei Jahren verschollenWann wird ein vermisster Mensch für tot erklärt?
Bis heute stellt das Verschwinden von Sänger Daniel Küblböck vor fast zwei Jahren Familie, Freunde und Fans vor ein großes Rätsel. Am 9. September 2018 war der Sänger vom Bord der AIDAluna ins Meer gestürzt. Sein Leichnam wurde nie gefunden, die Küstenwache gab die Suche nach Daniel Küblböck auf. Nun will das Passauer Amtsgericht den Sänger für tot erklären. Aber wie sieht die Rechtslage in so einem tragischen Fall überhaupt aus? Wann und wie wird eine vermisste Person für tot erklärt? Das erklärt Rechtsanwalt Ralf Kempgens im Video.
Verschollenheitsgesetz schreibt Kriterien vor

Das Verschwinden eines geliebten Menschen ist eine extreme emotionale Belastung für die Angehörigen. Das Schlimmste ist die Ungewissheit: Lebt die vermisste Person vielleicht doch noch? Auch rechtlich ist diese Frage durchaus relevant – vor allem wenn es um das Erbe geht. So werden beispielsweise Lebensversicherungen, Witwenrente und der Nachlass erst geregelt, wenn der oder die Vermisste offiziell für tot erklärt wurde. Um eine Person für tot zu erklären, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Verschollenheitsgesetz festgelegt sind.
Verträge für Wohnungen und Versicherungen laufen in dieser Zeit weiter - die Angehörigen des Vermissten müssen sich also auch um Miete und sonstige laufende Zahlungen wie Handyverträge kümmern. Welche Möglichkeiten Angehörige in diesem Fall haben, sehen Sie im Video.
Umstände des Verschwindens

Wann eine Person für tot erklärt werden kann, ist abhängig von den Umständen seines Verschwindens. Ein verschollener Seereisender kann nach sechs Monaten, ein verschollener Flugpassagier bereits nach drei Monaten für tot erklärt werden. In allen anderen Unglücksfällen beträgt die Frist ein Jahr.
Alter der vermissten Person
Grundsätzlich gilt: Personen dürfen erst für tot erklärt werden, wenn sie ihr 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zehn Jahre verschwunden sind. Ab dem 80. Lebensjahr verkürzt sich diese Frist auf fünf Jahre.
Antrag auf Todeserklärung stellen
Um eine Person für tot zu erklären, müssen generell zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss die entsprechende Frist eingehalten werden. Zum anderen muss eine ernste Todesvermutung vorliegen, zum Beispiel durch fehlende Lebenszeichen. Der Antrag auf eine Todeserklärung muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Also dort, wo der Verschollene seinen letzten Wohnsitz hatte. Den Antrag können nur enge Angehörige, wie Eltern, Kinder oder Lebenspartner, stellen. Bei rechtlichen Interessen können auch die betroffenen Personen oder gesetzliche Vertreter die Todeserklärung beantragen.