Pläne der Ampel-Koalition

Keine Fahrt mit Bus und Bahn für Ungeimpfte ohne negativen Corona-Test

Kaum haben sich SPD, Grüne und FDP auf einen Corona-Kurs geeinigt, hagelte es Kritik – auch aus den eigenen Reihen. Vor allem beim Streitthema Kontaktbeschränkungen. Deshalb wurde jetzt noch einmal nachgeschärft – und plötzlich ist die Rede von Kontakt-Regeln für Ungeimpfte. Was die Ampel-Koalition nun vor hat, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Kein Bus und Bahn für Ungeimpfte ohne negativen Test

Wie am Montag durchgesickert ist, sollen mögliche Kontaktbeschränkungen nun doch nicht abgeschafft werden. Das geht aus einer Vereinbarung von Vertretern der drei Fraktionen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem sollen Ungeimpfte ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen - unabhängig von der weiter geltenden Maskenpflicht.

Ohne diese Verschärfungen der bisherigen Pläne wären bestimmte Maßnahmen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der Epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich. Am Vorhaben, den Epidemie-Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest.

Welche Beschränkungen sollen doch möglich bleiben?

  • Kontaktbeschränkungen

„Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden“, vereinbarten die möglichen Partner einer sogenannten Ampel-Koalition, mit deren Bildung fest gerechnet wird.

Grünen-Chef Robert Habeck erläuterte in der ARD: „Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung.“

  • Bundesländer sollen eine Öffnungsklausel bekommen

Das heißt, auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie bestimmte Maßnahmen beibehalten können. So sollen sie etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können.

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Welche Beschränkungen sollen nicht mehr möglich sein?

  • Ausgangs- oder Reisebeschränkungen

  • Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe

  • Untersagung oder Beschränkung von Sport

Was soll die Länder-Klausel bringen?

„So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente“, hieß es zur Begründung.

Was ist noch geplant?

  • 3G-Regel und Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr

„Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein“, wurde erläutert.

Wie lange sollen die Maßnahmen befristet sein?

Bisher hatten SPD, Grüne und FDP als Enddatum den 19. März 2022 vorgesehen.

Nun gibt es eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern.“

Welche anderen Maßnahmen sind noch bekannt?

  • Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer

Diese war bereits abgelaufen und soll laut dem Entwurftext wieder eingeführt werden.

Wie ist bisher der Stand?

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. Die vereinbarten Verschärfungen müssen also nachträglich eingefügt werden.

An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll der Bundestag dann abstimmen.

Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister der Grünen hatten in den letzten Tagen das Vorhaben gerügt, auf Instrumente wie Kontaktbeschränkungen gänzlich zu verzichten.

Die Unionsfraktion hatte angekündigt, im Bundestag eine Verlängerung des Epidemie-Status zu beantragen, um ein Ende der Kontaktbeschränkungen zu verhindern.

Wie ist die Corona-Lage?

Die Pandemie ist in den vergangenen Wochen außer Kontrolle geraten. Nach RKI-Angaben hat die Zahl der Infektionen inzwischen die Marke von fünf Millionen überschritten. Die Sieben-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner stieg am Montag auf den Rekordwert von 303,0. An der Spitze stand Sachsen mit 754,3.

(dpa/mor)

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