Einige wenige sind von den Kosten befreitCorona-Tests kosten nun 3 Euro - aber nicht für alle

Mehr als ein Jahr lang konnte sich jeder regelmäßig kostenlos auf Corona testen lassen. Die sogenannten „Bürgertests“ kosten aber so viel Geld, dass sie nun deutlich eingeschränkt werden. Für die meisten Menschen kostet der Test ab dem 30. Juni 2022 3 Euro – aber es gibt Ausnahmen.
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Wer bekommt noch Gratis-Tests?
Kostenlose „Bürgertests“ an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab diesem Donnerstag nur noch für:
Risikogruppen
für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben
für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.
Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird, heißt es dazu auf der Ministeriums-Seite.
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Test habe?
Sie müssen bei der Teststelle nachweisen, dass Sie Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test haben, hierzu listet das Gesundheitsministerium folgende Nachweise auf:
Bei Kleinkindern die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass
Schwangere zeigen ihren Mutterpass
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.
Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen.
Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Hierzu gibt es ein Musterformular auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Leistungsberechtigte können ihren Bescheid vorlegen.
Ihre Meinung zählt: Finden Sie die Entscheidung richtig?
"Kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden"
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die „Bürgertests“ deutlich einzuschränken. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. Lauterbach zufolge lagen die Ausgaben dafür zuletzt bei etwa einer Milliarde Euro pro Monat. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, hatte Lindner die Neuregelungen begründet.
Bei den Bürgern treffen die Neuregelungen auf ein geteiltes Echo. 47 Prozent der Deutschen finden den Preis von drei Euro angemessen, 43 Prozent hingegen nicht, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. 10 Prozent machten keine Angabe.
Die Corona-Zahlen sind zuletzt wieder gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag mit 668,6 an. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche bei 646,3 gelegen (Vorwoche: 532,9; Vormonat: 189,0). Allerdings liefert die Inzidenz kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen von einer Untererfassung der Zahlen aus, weil nur positive PCR-Tests in der Statistik zählen und nicht alle einen PCR-Test machen.
Wie geht es im Herbst mit Corona-Maßnahmen weiter?
Wie es mit Tests und anderen Corona-Maßnahmen im Herbst weitergehen könnte, dürfte auch von einem mit Spannung erwarteten Gutachten abhängen, das an diesem Freitag in Berlin vorgelegt werden soll. Ein Sachverständigenrat sollte die bisherigen Schutzmaßnahmen begutachten und bewerten. Aus den Ergebnissen des Berichts wolle man anschließend „so schnell wie möglich“ Konsequenzen für die Maßnahmen im kommenden Herbst ziehen, hatte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch gesagt.
Die noch gültigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz - etwa Maskenpflichten in Bussen und Bahnen - laufen am 23. September aus. Eckpunkte für das weitere Vorgehen sollen nach den Worten des Ministeriumssprechers noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgestellt werden. Die Verabschiedung des überarbeiteten Gesetzes ist dann nach dem Ende der Sommerpause im September vorgesehen.
Vor allem der Koalitionspartner FDP hatte darauf gedrungen, vor Anpassungen des Infektionsschussgesetzes dieses Gutachten abzuwarten. Politiker von SPD und Grünen hatten dagegen mehr Tempo gefordert. (dpa/eku)
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