Was 50 cm so ausmachen...Ungleiche Gastronomie-Regeln sorgen für dicke Luft

Wirte haben es in der Corona-Krise schwer: Seit Monaten durften sie Restaurants, Biergärten, Bars und Co. nur für den To-go-Betrieb öffnen. Mit den Lockerungen sollen nun wieder höhere Einnahmen in die Kasse fließen. In NRW sorgt eine Sonderregelung aber für Unmut.
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Mindestabstand in NRW größer als anderorts
Dieser Sonderweg ärgert nicht nur Wirte: Laut der noch bis zum 4. Juni gültigen Corona-Schutzverordnung muss zwischen Gästen, die drinnen an verschiedenen Tischen sitzen, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. In anderen Bundesländern sind es nur 1,50 Meter. Durch den halben Meter müssen viele Restaurants und Cafés ihre Anzahl an Sitzplätzen deutlich reduzieren.
Lese-Tipp: Was gilt denn nach Wegfall der Notbremse jetzt eigentlich wieder wo? Einige Bundesländer kehren zu den alten Regeln vor der Bundesnotbremse zurück, andere haben neue aufgestellt. Wir zeigen, was wo wieder geht.
Dabei sank nach Schätzung des Branchenverbandes Dehoga die Zahl der Plätze bereits im vergangenen Jahr, als Corona-Regeln mit einem Abstand von 1,50 Metern galten, um etwa 40 Prozent im Vergleich zu Vorkrisen-Zeiten. Nun wird der zusätzliche Platzverlust auf 20 Prozentpunkte geschätzt.
Kein Verständnis für Sonderweg
Der Dehoga äußert Unverständnis. Dadurch werde der Branche das Geschäft noch weiter erschwert, moniert das Branchensprachrohr und verweist darauf, dass man im vergangenen Jahr bei geöffneten Lokalen erwiesenermaßen kein Pandemietreiber gewesen sei. „Die Landesregierung muss zumindest den alten Abstand wieder herstellen“, fordert Haakon Herbst, Regionalpräsident des Dehoga NRW.
Er verweist darauf, dass ohnehin nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene an den Tischen bedient werden, und das auch nur in Kreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50. „Die Inzidenzen fallen, die Abstände steigen“, moniert Herbst: „Das kann nicht sein.“ So sei wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich. Zuletzt forderte der Hotel- und Gaststättenverband die Abschaffung der Testpflicht für die Außengastronomie.
Regel steht auf dem Prüfstand
Derzeit dürfen Restaurants, Cafés und Gasthäuser ihren Innenbereich nur in den Kreisen Münster, Coesfeld und Soest öffnen und Besucher an Tischen bedienen. Es ist aber absehbar, dass in den nächsten Tagen und Wochen weitere Kreise hinzukommen. Denn die Inzidenz sinkt deutschlandweit weiterhin und hat einen Wert von 50 unterschritten.
Das NRW-Gesundheitsministerium erklärt die Zwei-Meter-Regel damit, dass bei ihrer Festlegung die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz noch bei rund 100 gelegen und dass man eine überregionale „Sogwirkung“ von den ersten offenen Restaurants befürchtet habe. Es werde derzeit geprüft, ob die Regelung bei der aktuell positiven Inzidenzentwicklung angepasst werden könne, so das Ministerium. (dpa/esb)


