Inzidenzen stabil unter 100
Was in welchem Bundesland jetzt wieder erlaubt ist

Mit einem Hygienekonzept könnten im Spätsommer nach Ansicht der NRW-Minister Andreas Pinkwart und Karl-Josef Laumann erste regionale Volksfeste unter freiem Himmel stattfinden. „Sinkende Infektions- und steigende Impfzahlen schaffen in vielen Bereichen Öffnungsperspektiven“, hieß es.
Aber was gilt denn nach Wegfall der Notbremse jetzt eigentlich wieder wo? Einige Bundesländer kehren zu den alten Regeln vor der Bundesnotbremse zurück, andere haben neue aufgestellt. Wir zeigen, was wo wieder geht.
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Baden-Württemberg
Liegt die Inzidenz erstmals an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 gilt:
Schule/Universität/Bildung
Kitas und Grundschulen im Präsenzbetrieb (nur mit 2x Coronatest pro Woche)
Ältere Schüler im Wechselunterricht (nur mit 2x Coronatest pro Woche)
Fahrschulen dürfen öffnen (Maskenpflicht)
Universitäten, Fachhochschulen im Präsenzunterricht (bis 100 Personen)
Volkshochschulen/Nachhilfe maximal zehn Personen innen, 20 Personen außen (keine Kontaktkurse)
Kontakte
Treffen von maximal 5 Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 und Genesene/vollständig Geimpfte nicht mitgezählt)
Sport
kontaktarmer Außen-Sport bis 20 Personen
bis 100 Zuschauer bei Spitzensport
Kultur
Kinos, Theater, Opern, etc. mit maximal 100 Besucher
Zoos, botanische Gärten, Museen, Galerien, Gedenkstätten mit maximal 1 Person pro 20m²
Freizeiteinrichtungen außen mit maximal 20 Personen
Gastronomie/Hotellerie
Außen mit Hygienekonzept (nur 6 bis 21 Uhr)
Innen 1 Gast pro 2,5m² mit Abstand
Übernachtung nur mit 3x Coronatest pro Woche (Geimpfte/Genesene ausgenommen)
Einzelhandel/Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen mit negativem Test und/oder Maske und Terminbuchung
Baumärkte dürfen uneingeschränkt öffnen
Einzelhandel mit Click&Meet (1 Kund*in pro 40 m²)
Bayern
In Bayern wurde nach der Bundesnotbremse keine neue Coronaschutzverordnung beschlossen und demnach gilt weiterhin:
Inzidenz fünf Tage unter 165 ab 10. Mai:
Grundschüler Präsenzunterricht mit Mindestabstand (1,5m), sonst Wechselunterricht
Inzidenz fünf Tage unter 100 in drei Schritten
Ab 10. Mai
Außengastronomie geöffnet bis 22 Uhr mit negativem Coronatest
kulturelle Angebote mit negativem Coronatest
Insgesamt fünf Menschen aus zwei Hausständen
Innensportkontaktfrei mit bis zu 20 Kinder unter 14 JahrenKontaktsport mit aktuellem negativen Corona-Test
kontaktfrei mit bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren
Kontaktsport mit aktuellem negativen Corona-Test
Außensport nach Erlaubnis des Gesundheitsministeriums
Körpernahe Dienstleistungen mit negativem Coronatest
Ab 21. Mai
Hotels, Ferienwohnungen sowie Campingplätze dürfen öffnen mit Testpflicht für Gäste (Genesene und Geimpfte ausgenommen)
Voraussichtlich ab 7. Juni
Ältere Schüler im Wechselunterricht
keine Ausgangssperre mehr
Berlin
Da Berlin nur über einen Stadtkreis verfügt, gilt hier eine einheitliche Regelung. Weil die Inzidenz seit fünf Tagen unter 100 liegt, gilt:
Ausgangssperre fällt weg
Übernachtungsverbot von haushaltsfremden Personen entfällt
Geschäfte, die größer als 800m² sind – ein Kunde pro 10m² dürfen öffnen
kulturelle Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 250 Zuschauern (Mindestabstand und feste Plätze) erlaubt
Strand- und Freibäder dürfen wieder öffnen (mit Genehmigung des Gesundheitsamts)
Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen
Schiffstouren oder Stadtrundfahrten mit negativem Test
Zoo und Tierpark ohne Test
Gastro voraussichtlich ab 21. Mai
Brandenburg
In Brandenburg gilt dank einer Inzidenz von unter 100 ab Freitag:
Außengastronomie wieder auf
Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Leuten erlaubt (mit Testpflicht)
Übernachten in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und Charterbooten erlaubt
Hotels und Pensionen bleiben zu
Ausgangssperre entfällt
Treffen mit zwei Haushalten (Anzahl der Personen egal)
keine Testpflicht mehr im Einzelhandel
Außensport ist wieder erlaubtKontaktfreiKontaktsport mit bis zu zehn Personen
Kontaktfrei
Kontaktsport mit bis zu zehn Personen
Bremen
Da Bremen im Moment eine Inzidenz von 60 vorweisen kann, gilt hier:
Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten
Bildung
Grundschulen im Regelbetrieb
Ältere Schüler im Wechselunterricht
Kitas in festen Gruppen
Shopping
Click&Collect und Click&Meet sind möglich
Außengastronomie ist mit negativem Test möglich
Freizeit
Gedenkstätten, Museen, Galerien mit Maske geöffnet
Zoos und botanische Gärten mit Test im Außenbereich
Gastronomie bleibt geschlossen
Außensport mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten
keine touristischen Übernachtungen
Hamburg
Seit 12. Mai:
Wegfall nächtliche Ausgangssperre
Wegfall Maskenpflicht auf Spielplätzen
eingeschränkter Regelbetrieb in der Kinderbetreuung
Wechselunterrichts in Schulen
Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäusern
Ab 22. Mai:
fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet
Außengastronomie wird geöffnet mit max fünf Personen aus zwei Haushalten pro Tisch
Freibäder öffnen mit Testpflicht
Kindergeburtstagsfeiern mit bis zu zehn Kindern (unter 14 Jahren)
körpernahe Dienstleistungen mit tagesaktuell negativem Test
Fahrschulen öffnen
Kontaktfreier Außensport mit bis zu zehn Erwachsenen
Kindersport im Freien mit bis zu 20 Kindern
Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen (Testpflicht, Terminbuchung und feste Plätze)
Wegfall Testpflicht in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäusern bei Inzidenz unter 50
Im Einzelhandel ist ein tagesaktueller Schnelltest nicht erforderlich, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet
Außengastronomie wird geöffnet mit max fünf Personen aus zwei Haushalten pro Tisch
Freibäder öffnen mit Testpflicht
Kindergeburtstagsfeiern mit bis zu zehn Kindern (unter 14 Jahren)
körpernahe Dienstleistungen mit tagesaktuell negativem Test
Fahrschulen öffnen
Kontaktfreier Außensport mit bis zu zehn Erwachsenen
Kindersport im Freien mit bis zu 20 Kindern
Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen (Testpflicht, Terminbuchung und feste Plätze)
Wegfall Testpflicht in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäusern bei Inzidenz unter 50
Im Einzelhandel ist ein tagesaktueller Schnelltest nicht erforderlich, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Ab 28. Mai
Öffnung von Theatern, Konzerten und vergleichbaren Veranstaltungen
Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test)
Öffnung von Theatern, Konzerten und vergleichbaren Veranstaltungen
Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test)
Hessen
Liegt in Hessen ein Landkreis fünf Tage in Folge unter 100 gilt:
Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten
Wegfall Ausgangssperre
1.-6. Klasse + Abschlussklassen im Präsenzunterricht
7.-11. Klasse im Wechselunterricht
Sport entsprechend der Kontaktregeln, Gruppensport für Kinder möglich
KulturDraußen geöffnetDrinnen mit Maske, Anmeldung und Test
Körpernahe Dienstleistungen mit Terminbuchung und Test erlaubt
Einzelhandel als Click&Meet erlaubt
Außengastronomie geöffnet mit Test und festem Platz
Clubs, Bars und Kneipen mit Außengastro möglich
Übernachtung mit Test (Anreise + 2x wöchentlich), max. 60% Auslastung
Draußen geöffnet
Drinnen mit Maske, Anmeldung und Test
Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem 20. Mai gilt in Mecklenburg-Vorpommern:
Treffen mit zwei Haushalten (Anzahl egal, Kinder nicht mitgerechnet)
Aufhebung des Einreiseverbots für Dauercamper, Bootseigentümer und Besitzer von Ferienhäusern
Öffnung von Kantinen und Mensen
Öffnung von Autokinos
Ab dem 23. Mai
Öffnung der Gastronomie (Innen und Außen) bis 24 Uhrmax. zehn Personen pro Tischmit Reservierungmit negativem Test
Öffnung von Clubs, Diskotheken, Kneipen und Bars nach obigen Regeln
max. zehn Personen pro Tisch
mit Reservierung
mit negativem Test
Ab 25. Mai
Körpernahe Dienstleistungen mit negativem Test
Öffnung Einzelhandel ohne Test mit Maskenpflicht
Außerdem sollen zeitgleich ab Mittwoch (26.5.) viele Schulen zum Normalbetrieb mit täglichem Präsenzunterricht zurückkehren, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt.
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt seit dem 10.Mai
Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb (bei Inzidenz unter 165)
Wegfall Ausgangssperre
wenn Inzidenz unter 100:
Kindersport (bis 18 Jahre) mit bis zu 30 Personen, auch Kontaktsport
Solarien geöffnet
Click&Meet bei Läden kleiner als 200²
Mit Test regulär bei Läden größer als 200²
Außengastro bis 23 Uhr mit negativem Test und festen Plätzen
Übernachtung mit Test (Anreise + 2x wöchentlich), max. 60% Auslastung
für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre
Zoologische und botanische Gärten nur außen mit 50% Auslastung ohne Test
offene (nicht geschlossene) touristische Fahrten im Fahrgastbereich sind erlaubt (Busse ohne Dach, Sessellift, etc.)
Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit 50% Auslastung und mit Test
Theater, Kinos, Konzerthäuser und Kulturzentren unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen und negativem Test
Nordrhein-Westfalen
In NRW sind die Lockerungen an die Inzidenz in den Landkreisen gekoppelt:
Über 100 gilt:
Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr
Treffen mit eigener Hausstand + eine Person
Sport mit max. zwei Personen
Zwischen 50 und 100 gilt:
keine Ausgangssperre
bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten
Museen, Galerien u.a. mit Terminbuchung
Konzerte im Freien mit max. 500 Personen und negativem Test
kontaktfreier Außensport mit max. 20 Personen, Kontaktsport mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten
Freibäder nur für Sport und mit negativem Test
kleinere Einrichtungen (Minigolf, Kletterpark, o.ä.) geöffnet
Einzelhandel mit negativem Test ohne Terminbuchung
Außengastro mit negativem Test
Übernachtungen mit negativem Test
Rheinland-Pfalz
Liegt in Rheinland-Pfalz ein Landkreis fünf Tage in Folge unter 100 gilt:
Seit 12. Mai
Einzelhandel ohne Test mit max.1 Person auf 10m².
Hotels und Jugendherbergen kontaktarm mit Test möglich (z.B. Frühstück auf dem Zimmer, eigenes Bad)
Übernachtungen in Ferienwohnungen und Wohnmobilen/Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen möglich
Training aller Sportarten innen/außen mit Abstand möglich. Indoor-Sport: Training mit Abstand (max. 1 Person auf 40m²) und Test
Sport außen ohne Abstand mit max. 20 Kindern
Ab 21. Mai gilt zusätzlich
Kultur im Freien und Zuschauer beim Sport mit Test. Feste Plätze. Max. 100 Personen
Gruppensport außen mit max. fünf Personen aus max. fünf Haushalten mit Abstand möglich.
Unter 50: Innengastro und Kultur (innen) mit Test
Ab 2. Juni
Hotels sind offen mit Test
Innengastro und Kultur (innen) mit Test
Unter 50: Gruppensport auch innen mit fünf Personen auf Abstand möglich
Unter 50: Gruppensport außen mit Abstand mit max. 20 Erwachsenen
Saarland
Im Saarland gilt bei einer Inzidenz unter 100 (fünf Tage in Folge):
Ab 24. Mai jeweils mit negativem Test
Besuche in Strandbädern und Freibädern
Freizeitmöglichkeiten außen bis zu einer Gruppengröße von zehn Personen
Musizieren und Gesang im Außenbereich (inkl. Proben von Chören und Orchestern im Freien, auch mit Blasinstrumenten)
Ab 31. Mai jeweils mit negativem Test
Innengastronomie kann von 6 bis 1 Uhr geöffnet werden mit Reservierung, max. zehn Personen pro Tisch, von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr kein Alkohol
Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen zu touristischen Zwecken, Auslastung max. 70%, alle 48 Stunden negativem Schnelltest
Touristische Reisebusreisen und Schiffsreisen sind wieder erlaubt
Treffen im Innenbereich mit fünf Personen ohne Schnelltest, Im Außenbereich zehn Personen mit Test
Die Schulen sollen nach den Pfingstferien in den vollen Präsenzbetrieb zurückkehren, wie bereits bekannt wurde.
Sachsen
Die aktuelle Coronaschutzverordnung in Sachsen gilt vorerst bis zum 30.Mai. Demnach gilt bei einer Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100:
Treffen mit zwei Hausstände; max. fünf Personen in geschlossenen Räumen, draußen max. zehn Personen
keine Ausgangssperre
zusätzlich dürfen Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen und Baumärkte öffnen
sonstiger Einzelhandel: Click&Meet oder Click&Collect
Handwerk, Banken, Versicherungen, Bestatter, Reinigung, Wertstoffhöfe, Großhandel für Gewerbetreibende, Baumschulen geöffnet
Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet, Testpflicht zweimal wöchentlich für Beschäftigte und Ladeninhaber
körpernahe Dienstleistungen geöffnet
Außengastronomie mit Terminbuchung und negativem Test, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen
Übernachtung auf Campinplätzen und in Ferienwohnungen erlaubt, Kontakterfassung und -nachverfolgung möglich
Autokinos und Bibliotheken geöffnet
Kulturveranstaltungen nur Open Air mit Terminbuchung und Tests
Schulen und Kitas mit eingeschränktem Regelbetrieb mit Tests
botanische und zoologische Gärten, Tierparks geöffnet mit Test
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt gilt: Fällt ein Landkreis fünf Tage in Folge unter 100, gibt es Lockerungen. Allerdings will das Kabinett in Magdeburg noch vor den Pfingstwochenende eine neue Coronaschutzverordnung beschließen. Die unten aufgeführten Regelungen entsprechen noch der alten Verordnung.
Die Landkreise im Bundesland werden in vier Stufen eingeteilt:
Stufe 0 (unter 100)
Öffnung von Freibädern, Campingplätzen, Ferienwohnungen
Öffnung der Außengastronomie
Einzelhandel nur mit Termin
Stufe 1 (über 100)
Wechselunterricht
Kontaktbeschränkung: ein Haushalt + eine Person
Ausgangssperren
Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind weitestgehend dicht
Gastronomie nur mit Abholung
Einzelhandel schließt, kein Click&Meet mehr
Schulen und Kitas schließen, dafür Notbetreuung
Schleswig-Holstein
Seit 17. Mai gilt in Schleswig-Holstein eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese gilt allumfassend, weil das Bundesland seit Januar stabil unter 100 liegt, wie folgt:
Treffen draußen mit zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten, drinnen zwei Haushalte und max. fünf Personen
Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden
Versammlungen draußen mit max 250 Personen
Innengastro mit Test und maximal fünf Personen aus zwei Haushalten pro Tisch
Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen, im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich
Innensport kontaktfrei bis zu zehn Kinder (bis 18 Jahre)
Außensport mit bis zu 20 Kindern (bis 18 Jahre)
Außerschulische Bildungsangebote im Außenbereichen in Präsenz
Freizeitangebote für Kinder erlaubtdraußen: max. 20 Kinderdrinnen: max. zehn Kinder
Religiöse Feierlichkeiten draußen mit bis zu 250 Menschen
draußen: max. 20 Kinder
drinnen: max. zehn Kinder
Thüringen
Seit dem 6. Mai gibt es auch in Thüringen eine neue Coronaverordnung. Die besagt, dass bei einer Inzidenz von 100 (fünf Tage in Folge) gilt:
Treffen mit eigenem Haushalt + zwei Personen, bei Kindern Betreuungshaushalt + Kinder aus zwei weiteren Haushalten
Beerdingung/Hochzeit mit max. 35 Personen
keine Ausgangssperre
Einzelhandel geöffnet mit negativem Test
körpernahe Dienstleistungen mit negativem Test
Außengastronomie mit Reservierung, Innengastro nur Abholung
Campingplätze und Ferienwohnungen geöffnet, Hotels und Pensionen geschlossen
Außenbereiche von Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Gedenkstätten, Burgen und anderen Sehenswürdigkeiten geöffnet
Autokinos, Bibliotheken, Musik- und Kunstschulen geöffnet
Kontaktsport mit eigenem Haushalt + zwei Personen
kontaktloser Kindersport (unter 14 Jahren) draußen mit bis zu fünf Kindern
Schwimmbäder und Fitnessstudios nur zu medizinischen Zwecken
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