Entwurf vorgelegtSo wollen Abgeordnete die Impfpflicht ab 18 konkret umsetzen
Die Vorschläge für eine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren werden konkreter. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP haben einen Entwurf für diese mögliche Maßnahme vorgelegt. So könnte die Impfpflicht umgesetzt werden.
Impfpflicht soll ab dem 1. Oktober gelten
Laut des Entwurfs für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen“ sollen alle Erwachsene mit dem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genese haben und sie auf Anforderung bei Behörden oder der Krankenkasse vorlegen. Zuvor sollen die Krankenkassen bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren.
Ausnahmen: Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein. Anschließend soll die Wirksamkeit der Gesetzesregelung alle drei Monate überprüft werden.
Bußgelder bis zu 250 Euro möglich
Wer am 1. Oktober bereits dreimal geimpft sei, könne dies per Smartphone bei der Krankenkasse oder analog in der nächsten Apotheke nachweisen. Damit sei ihre Pflicht bereits erledigt. "Wer am 1. Oktober nicht vollständig geimpft ist, muss mit einem Bußgeld rechnen", erklärt Till Steffen, einer der Initiatoren. Die Höhe werde von den Ordnungsämtern festgelegt. Nach geltendem Recht seien Bußgelder bis zu 250 Euro ohne Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse möglich. Daher werde das Bußgeld nach seiner Einschätzung im Regelfall niedriger ausfallen.
Abgeordnete streben mit Impfpflicht 90-Prozent-Quote an
Der Vorschlag stammt von den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. „Wenn wir warten, bis die nächste Infektionswelle in Sichtweite ist, ist es für vorausschauendes Handeln zu spät“, begründen die Initiatoren ihren Vorstoß. Das solle mit dem Gesetz verhindert werden. „Wir wollen informieren, beraten & vorsorgen, um einen weiteren Pandemie-Winter zu verhindern“, schreibt Dahmen bei Twitter.
Zudem würden sie mit ihrem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf eine weitaus höhere Impfquote als die jetzige erreichen wollen. Nach aktuellem Stand sei klar, "dass wir eine deutliche Steigerung über 90 Prozent anstreben müssen", sagte Janosch Dahmen von den Grünen am Freitag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Gemischte Reaktionen aus dem Bundestag
Der Grünen-Politiker Omid Nouripour unterstützt den Antrag für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 18 Jahren. „Wir alle sehen, welche Zumutungen die Gesellschaft in der Pandemie ertragen muss“, sagte Nouripour der Deutschen Presse-Agentur. „Ich bin der festen Überzeugung, dass eine möglichst hohe Impfquote der beste und schnellste Weg aus der Pandemie und den harten Einschränkungen ist.“
Daneben gibt es eine Initiative einer Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki gegen eine allgemeine Impfpflicht. Eine dritte Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann arbeitet an einem Vorschlag für einen „Mittelweg“: Mit einem Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften. Und wenn so nach gewisser Zeit die nötige Impfquote nicht erreicht wird, einer Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab 50 Jahren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt in der Debatte über die mögliche Einführung einer Corona-Impfpflicht zunächst den Aufbau eines Impfregisters vor. Einen Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die Fraktion ab. Die Pläne anderer Parlamentarier für eine Impfpflicht ab 18 oder ab 50 seien Scheinlösungen, die im Bundestag keine Mehrheit finden würden. CDU und CSU sprechen sich darüber hinaus für einen „gestuften Impfmechanismus“ aus, den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage und in Abhängigkeit von der Gefährlichkeit der Virusvariante, der Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe und der Immunität der Bevölkerung in Kraft setzen könnten. Dieser könnte dann auch eine Impfpflicht vorsehen, allerdings nur für bestimmte besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen. (dpa/reuters/zre)
Pflege-Impfpflicht besteht zunächst weiterhin
Hunderte Betroffene haben in Karlsruhe gegen die Einführung der Impfpflicht für Pflegekräfte geklagt und den sofortigen Stopp gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat es allerdings im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht allerdings noch aus.
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