Cold Case nach fast 30 Jahren vor Gericht

69-Jähriger nach fast 30 Jahren in Hamburg verurteilt: "Mord verjährt nicht"

Landgericht Hamburg am 31.08.2021
Am Hamburger Landgericht konnte ein mutmaßlicher Täter nach fast 30 Jahren verurteilt werden.
RTL, RTL

Die Taten liegen fast 30 Jahre zurück. In den 1990er Jahren wurden zwei Frauen und getötete. Erst jetzt steht ein 69-Jähriger für diesen Cold Case vor Gericht - und kommt wohl nie wieder frei.

Ermittler finden Parallelen zu früheren Taten des Angeklagten

Denn der Angeklagte wurde jetzt zu zwölf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. „Mord verjährt nie“, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner vor dem Hamburger Landgericht. Dass die Taten nach so langer Zeit aufgeklärt werden konnten, sei der Soko „Cold Cases“ zu verdanken – eine Seltenheit.

Den Ermittlern waren Parallelen zu früheren Taten des 69-Jährigen aufgefallen. Der Angeklagte kannte beide Opfer. Außerdem war er für die Ermittler auch kein Unbekannter. Bereits 2011 war er zu einer Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Vorgeworfen worden war ihm damals versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung. Das Opfer: seine Nichte.

Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte die beiden Frauen im Alter von 28 und 79 Jahren in ihren Wohnungen in Hamburg missbraucht, erdrosselt und ausgeraubt hat. Es sei bewiesen, dass der Angeklagte die 28-jährige Frau aufsuchte, entkleidete und sexuelle Handlungen an ihr vornahm. Anschließend habe er sie mit einem Frotteehandtuch erdrosselt und eine Handtasche entwendet.

Angeklagter bestritt bis zuletzt alle Tatvorwürfe

Das 79 Jahre alte Opfer habe der Angeklagte am 19. April 1999 überfallen, sexuell missbraucht und im Schlafzimmer mit einer Plastiktüte erstickt. Anschließend habe er Goldschmuck und eine blaue Handtasche entwendet. Es wird vermutet, dass er beide Frauen umgebrachte, um sie als Zeugin auszuschalten.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte alle Tatvorwürfe bestritten. Er habe beide Frauen gekannt, mit ihrer Ermordung aber nichts zu tun, ließ der Mann durch seinen Verteidiger mitteilen. Die Staatsanwaltschaft forderte für beide Taten zusammen eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten. „Ohne Zweifel muss man feststellen, dass der Angeklagte der Täter ist“, sagte der Staatsanwalt. Er räumte dennoch ein, dass es nur eine „statische Beweislage“ gebe. Es müsse jedoch auch das Vorleben des Angeklagten berücksichtigt werden. Der war schon 1993 wegen Sexualdelikten verurteilt worden.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. „Für eine Verurteilung reicht es nicht aus“, sagte sein Verteidiger. Es gebe nur Indizien, aber keine Beweise. Deshalb gelte für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. (dpa/jmu)