Das kommt (nicht) in die Tüte!
Cannabis-Legalisierung vom Bundeskabinett beschlossen: Lob und Kritik aus Hessen
„Wann Bubatz legal?“ Mit dieser Frage zur Cannabis-Legalisierung beschäftigt sich die Ampel-Regierung seit Jahren. Heute kommt Deutschland dem Cannabis zu Genusszwecken einen Stück näher, denn der Gesetzesentwurf wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Doch zu den Plänen hagelt es Kritik. Was ansässige Cannabis-Unternehmen und Justizvertreter denken, erfahren sie im Video!
Lauterbach sieht langfristige Wende in der Drogenpolitik
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußert sich in einer Pressekonferenz zum Gesetzesentwurf: "Es ist ein wichtiges Gesetz, welches eine langfristige Wende in der Drogenpolitik darstellen wird.“
Geplant ist der erlaubte Eigenanbau von drei Pflanzen oder der gemeinschaftliche Anbau in sogenannten Cannabis-Clubs. Erwachsene dürfen zudem bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen. Dennoch handelt es sich dabei nur um eine Teil-Legalisierung, da der freie Verkauf und Handel mit Cannabis weiterhin verboten sein soll.
Cannabis-Vertreiber: Richtiger Schritt, in Richtung Entkriminalisierung zu gehen
Benedikt Sons ist schon seit Jahren im Geschäft mit der Hanfpflanze. Er ist Co-Geschäftsführer von Cansativa in Mörfelden-Walldorf, der führenden Firma für Medizinalcannabis in Europa. Grundsätzlich befürwortet er die Legalisierungspläne: „Wir denken, es ist ein guter Schritt insbesondere jetzt in Richtung Entkriminalisierung zu gehen“.
Karl Lauterbach: Die Legalisierung kommt doch.
Kritik zu den Ampel-Plänen: Zu viel Bürokratie und Kontrollaufwand!
Diese Regelungen seien mit erheblicher Bürokratie und Aufwand für Justiz und Sicherheitsbehörden verbunden. Das erklärte zumindest der Hessische Justizminister Dr. Roman Poseck in einer Pressemeldung.
Lesetipp: Kritik an Cannabis-Legalisierung wegen steigender Belastung und mehr Kontrollaufwand
Dirk Peglow, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter stimmt dem zu: „Der neue Gesetzesentwurf ist aus meiner Sicht ein Regelungsmonster, weil das, was dort alles sehr kleinteilig geregelt ist, dann auch zu überwachen und zu kontrollieren, ist eine Aufgabe, die nicht zu lösen ist, mit dem Personal, was wir dafür haben.“
Lauterbach jedoch steht zu seinem Entwurf. "Das ist oft für ein Gesetz ein schlechtes Zeichen, wenn es von zwei Seiten kritisiert wird. Es ist aber manchmal auch ein gutes Zeichen und das ist hier auch der Fall aus meiner Sicht“, sagt er.