Strenge Sicherheitsvorkehrungen seien nicht notwendigBushido-Prozess: Abou-Chaker-Anwälte wollen keine Sicherheitskontrollen mehr

Seit über zweieinhalb Jahren wird der Streit zwischen dem Rapper Bushido und seinem ehemaligen Gefährten Arafat Abou-Chaker nun schon vor dem Berliner Landgericht verhandelt. An diesem Verhandlungstag Nummer 96 wurde zwar immer noch kein Urteil gesprochen, doch die Anwälte von Abou-Chaker stellten einen womöglich weitreichenden Antrag: Die Sicherheitsverfügung vor Gericht soll aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt werden.
Keinen Grund für Maßnahmen
Der bisherige Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Alle Beteiligten mussten Schleusen passieren, damit bloß kein Konflikt entstehen konnte. Das kostete über die Dauer nicht nur viel Zeit, sondern auch Personal und damit Geld. Damit soll nun Schluss sein, wenn es nach den Anwälten des Abou-Chaker-Clans geht.
Sie gaben an, dass es in zweieinhalb Jahren sowieso nie eine Situation gegeben habe, in denen diese Maßnahmen nötig gewesen wären. Daher soll die Sicherheitsverfügung zumindest so lange ausgesetzt sein, bis sich Bushido wieder vor Gericht ankündigt.
Ein weiterer Grund, den die Anwälte für dieses Vorgehen angaben, war, dass der Polizeischutz für Bushido eh beendet wurde und er in Dubai wohne.
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Gegenseite war nicht vor Ort
Weil weder Bushido noch sein Anwalt vor Gericht anwesend waren, konnte diese Seite zu dem Antrag keine Stellung beziehen. Der Vorsitzende Richter kündigte dennoch an, beim Landeskriminalamt (LKA) eine aktuelle Gefahrenprognose einzuholen. Danach solle eine Entscheidung getroffen werden.
Im weiteren Verlauf des Prozesstages wurden zwei Polizeizeugen zu einem Streit angehört, der aber wohl keinen Einfluss auf das Urteil des Gerichts haben wird.
In dem langatmigen Prozess angeklagt sind Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder – unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Untreue – angeklagt. Bushido tritt als Zeuge und Nebenkläger auf. Für Ende Mai wurde Prozesstag Nummer 97 angesetzt.
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