Strenge Sicherheitsvorkehrungen seien nicht notwendigBushido-Prozess: Abou-Chaker-Anwälte wollen keine Sicherheitskontrollen mehr

08.08.2022, Berlin: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, kommt zu Beginn der Verhandlung im Prozess gegen den Chef eines bekannten arabischstämmigen Clans und drei seiner Brüder in einen Gerichtssaal. Der Clanchef und seine Brüder stehen unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bis Bushido vor Gericht wieder erscheint, sollen die Sicherheitsmaßnahmen laut der Anwälte von Arafat Abou-Chaker gelockert werden.
skm tba, dpa, Monika Skolimowska
von Samina Faizi und Niklas Ullrich

Seit über zweieinhalb Jahren wird der Streit zwischen dem Rapper Bushido und seinem ehemaligen Gefährten Arafat Abou-Chaker nun schon vor dem Berliner Landgericht verhandelt. An diesem Verhandlungstag Nummer 96 wurde zwar immer noch kein Urteil gesprochen, doch die Anwälte von Abou-Chaker stellten einen womöglich weitreichenden Antrag: Die Sicherheitsverfügung vor Gericht soll aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt werden.

Keinen Grund für Maßnahmen

Der bisherige Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Alle Beteiligten mussten Schleusen passieren, damit bloß kein Konflikt entstehen konnte. Das kostete über die Dauer nicht nur viel Zeit, sondern auch Personal und damit Geld. Damit soll nun Schluss sein, wenn es nach den Anwälten des Abou-Chaker-Clans geht.

Sie gaben an, dass es in zweieinhalb Jahren sowieso nie eine Situation gegeben habe, in denen diese Maßnahmen nötig gewesen wären. Daher soll die Sicherheitsverfügung zumindest so lange ausgesetzt sein, bis sich Bushido wieder vor Gericht ankündigt.

Ein weiterer Grund, den die Anwälte für dieses Vorgehen angaben, war, dass der Polizeischutz für Bushido eh beendet wurde und er in Dubai wohne.

Lese-Tipp: Die Drillinge von Bushido und Anna-Maria Ferchichi haben jeweils eine eigene Nanny

Gegenseite war nicht vor Ort

Weil weder Bushido noch sein Anwalt vor Gericht anwesend waren, konnte diese Seite zu dem Antrag keine Stellung beziehen. Der Vorsitzende Richter kündigte dennoch an, beim Landeskriminalamt (LKA) eine aktuelle Gefahrenprognose einzuholen. Danach solle eine Entscheidung getroffen werden.

Im weiteren Verlauf des Prozesstages wurden zwei Polizeizeugen zu einem Streit angehört, der aber wohl keinen Einfluss auf das Urteil des Gerichts haben wird.

In dem langatmigen Prozess angeklagt sind Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder – unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Untreue – angeklagt. Bushido tritt als Zeuge und Nebenkläger auf. Für Ende Mai wurde Prozesstag Nummer 97 angesetzt.

Lese-Tipp: Es läuft wohl auf ein Versäumnisurteil gegen Clan-Boss hinaus