Bundesregierung klagt gegen EEG-Verfahren der EU-Kommission

Die Bundesregierung klagt gegen das Beihilfeverfahren der EU-Kommission wegen der milliardenschweren Ökostrom-Rabatte für die deutsche Industrie.

Entsprechende Informationen wurden in Regierungskreisen in Berlin bestätigt. Wie es weiter hieß, strebt Berlin nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit der EU-Kommission an. Die Klage sei aber aufgrund auslaufender Fristen vorsorglich eingereicht worden und könne jederzeit wieder zurückgezogen werden. Mit dem Beihilfeverfahren prüft die EU, ob die Vergünstigungen beim Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) das Wettbewerbsrecht verletzen.