Ring frei für die nächste RundeBecker gegen Pocher: Jetzt entscheidet das Gericht - endgültig!

Bei Oliver Pocher stehen aktuell so einige Entscheidungen an – diese wird sogar vor Gericht gefällt.
Wurde Boris Becker (56) in einem Fernsehbeitrag herabgewürdigt? Der dreifache Wimbledon-Sieger klagte in der Sache gegen Comedian Oliver Pocher (45). Am heutigen Tag (28. November) hat sich der Ex-Tennisstar tatsächlich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt. Jetzt heißt es: Spiel, Satz und Sieg für Becker.
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Diesen Rechtsstreit gewinnt Boris Becker
Wurden die Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzt? Darum dreht sich ein komplizierter Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar und dem TV-Komiker Oliver Pocher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied in Freiburg in dem Presserechtsfall – und das zugunsten von Boris Becker. (Rechtssache: Az: 14 U 620/22) Zwar tauchte keiner der beiden auf – weder Pocher noch Becker, das Urteil wurde allerdings trotzdem gefällt.
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Ex-Tennisstar Boris Becker hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt. Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg.
Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien. Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“ vom Oktober 2020. (Rechtssache: Az: 14 U 620/22)
Boris Becker gegen Oliver Pocher: Was ist da eigentlich passiert?
Die Außenstelle Freiburg des Oberlandesgerichts ist die Berufungsinstanz. Becker war im November vergangenen Jahres in erster Instanz mit der Zivilklage gegen Pocher gescheitert. Becker hat das Urteil aus dem badischen Offenburg dann angefochten.
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Unter dem Slogan „Make Boris rich again“ wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.
Im Video: Vor Gericht: Oliver Pocher gewinnt gegen Boris Becker
Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: „Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss.“
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Bei der mündlichen Verhandlung ließen sich die beiden Prominenten von ihren Rechtsbeiständen vertreten. Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer sagte damals, ihr Mandant sei Moderator, aber kein Sender-Inhaber – deshalb könne von Pocher keine Unterlassung verlangt werden. Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad argumentierte, das Gericht habe anerkannt, dass sich Prominente nicht alles gefallen lassen müssten. (msu mit dpa)