Bei der Tat habe er ein Film-Kostüm getragen

Scream-Vergewaltiger soll fünf Frauen belästigt haben

Collage: Justitia Statue und eine Scream-Maske
Im Scream-Kostüm soll Yves X. eine Frau vergewaltigt haben - jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.
dpa / imago

Dieser Film-Horror war real!
Yves X. soll fünf Frauen belästigt und eine sogar vergewaltigt haben. Während der Vergewaltigung habe er ein Horror-Kostüm der Figur Scream aus der gleichnamigen Filmreihe getragen und sich am Schmerz seiner Opfer gelabt.

Schweiz: Kondom als Grußkarte

Ganz in schwarz gekleidet sitzt Yves X. im Gerichtssaal. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Scream-Vergewaltiger startet am Freitag (20. Oktober) vor dem Strafgericht Baselland. Der Höhepunkt seiner mutmaßlichen Vergehen soll sich im April 2022 abgespielt haben: Gekleidet in schwarze Roben und die berühmte Scream-Maske soll er eine Bekannte in ihrer Wohnung mit einer unbekannten Substanz betäubt und vergewaltigt haben. Gegenüber Blick sagt die Frau: „Ich denke, er hat einen enormen Hass auf Frauen und hat diesen an mir herausgelassen.“

Im Video: Vergewaltigung bei Facebook gestanden

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Nachbarin: „Ich merkte, da ist was seltsam"

Die frühesten Taten, die ihm beim aktuellen Prozess vorgeworfen werden, beginnen bereits im Dezember 2021. Damals zieht Yves X. in eine neue Wohnung in Baselland. Dort soll er seine Nachbarin bedrängt haben, sie ständig angerufen und ihr mehrere Horror-Geschenke überreicht haben – unter anderem eine Weihnachtskarte mit einem aufgeklebten Kondom und ein merkwürdiges Paket.

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Darin: ein schwarzer Handschuh, eine Banane mit der Aufschrift „Sex“ und ein Psychothriller, in dem bestialische Morde an Frauen beschrieben werden. Wie Blick schreibt, sagt die Frau vor Gericht: „Ich merkte, da ist was seltsam und versuchte so wenig Kontakt wie möglich zu ihm zu halten.“ Kurz darauf zieht sie aus.

Mutmaßlicher Täter gilt als vermindert schuldfähig.

Neben diesen beiden Taten soll Yves X. noch weitere Frauen belästigt haben. Für den Sachverständigen ist klar: Der 33-Jährige leide unter einer Borderline-Störung mit psychopathischen Zügen. Außerdem sei der Angeklagte betäubungsmittelsüchtig. Unter diesen Vorzeichen sei er nur vermindert schuldfähig.

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Wegen seiner Schulden, so sagt er vor Gericht, habe Yves X. immer wieder geklaut. Wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch saß er im vergangenen Jahr bereits mehrere Monate in Haft. Kurz nach seiner Entlassung soll er wieder straffällig geworden sein und eine neue Nachbarin belästigt haben. Welche Strafe den vermeintliche Scream-Vergewaltiger nun erwartet, wird der Gerichtsprozess zeigen. (uni)