Saß er 10 Jahre lang unschuldig hinter Gittern? Badewannenmord von Rottach-Egern: Verdächtiger Manfred G. frei und "überglücklich" wieder zuhause

Manfred G.
Saß Manfred G. unschuldig im Gefängnis?
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Saß Manfred G. zehn Jahre lang unschuldig im Gefängnis, verurteilt für einen Mord, den er nicht begangen hat? Das Landgericht München I hat die Wiederaufnahme des Verfahrens um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern angeordnet. Der 62-Jährige Hausmeister wurde aus der Haft entlassen. Er ist bereits wieder zu Hause bei seiner Familie, teilte seine Rechtsanwältin Regina Rück mit. Alle seien „überglücklich“, sagte sie.

Manfred G. völlig überrascht von seiner Freilassung

„Er wurde in kleinster Weise auf seine Entlassung vorbereitet. Jetzt muss er das alles erst einmal sacken lassen“, sagte sie weiter.

Manfred G. war 2012 zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er nach Ansicht der damals zuständigen Kammer im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Hausbewohnerin im oberbayerischen Landkreis Miesbach ertränkt hatte. Damit habe er zwei schwere Kopfverletzungen vertuschen wollen, die er ihr zuvor zugefügt habe.

Doch neue Sachverständigengutachten in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen seien geeignet, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen, führte das Landgericht nun aus.

„Damit ist das Verfahren jetzt wieder auf dem Stand von vor 12 Jahren nach der Anklageerhebung, aber ohne Haftbefehl, da kein dringender Tatverdacht mehr besteht“, so Rechtsanwältin Rück. G. musste sofort freigelassen werden.

Biomechanische Simulation legt Sturz als Ursache des Todes nahe

Im Gerichtsbeschluss heißt es, dass die neuen Erkenntnisse erst aufgrund der technischen Entwicklung der vergangenen Jahre möglich geworden seien. Sie hätten hätten seinerzeit nicht als wissenschaftliche Methoden zur Verfügung gestanden. Daher handelt es sich jeweils auch um neue Beweismittel im Sinne des Wiederaufnahmerechts.

So habe ein Experte erstmals die Wassertemperatur beim Auffinden der Leiche durch eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes ungefähr errechnen können. Auf dieser Grundlage konnte nun eine neue ungefähre Eingrenzung der Leichenliegezeit und damit des Todeszeitpunkts erfolgen, erläuterte das Landgericht.

Dieser liege erheblich außerhalb des vom verurteilenden Gericht angenommenen Zeitfensters. Außerdem liege inzwischen eine neue computergestützte biomechanische Simulation vor, wonach auch ein Sturz als Ursache des Todes der Seniorin infrage komme.

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Neue Hauptverhandlung vermutlich im Laufe des kommenden Jahres

Das Urteil gegen den damals 52-Jährigen ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes seit Oktober 2012 rechtskräftig. Er war zuvor für den Tod seiner Bekannten wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch in einem ersten Prozess im Jahr 2010 wurde er als Täter verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf und wies den Fall an eine andere Münchner Strafkammer zurück.

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme kommt es nun erneut zur Hauptverhandlung. Ein Zeitpunkt dafür wurde noch nicht bestimmt. (dpa / tpo / uvo)