Richter urteilen nach der Stiko-Empfehlung
Vater darf Kinder impfen lassen - auch gegen den Willen seiner Ex-Frau

Bei einem Streit zwischen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg ein Urteil gefällt. Die Richter haben das Sorgerecht auf den Vater übertragen.
Meinungsverschiedenheit landet vor Gericht
Paare sind sicherlich nicht immer einer Meinung, doch beim Thema Impfen hat sich ein Paar so in die Haare gekriegt, dass das Familiengericht in Bad Iburg die Entscheidung fällen musste. Das geschiedene Ehepaar stritt sich darüber, ob ihre zwölf und 14 Jahre alten Kinder gegen das Corona-Virus geimpft werden sollten oder nicht. „Nachdem sich die Eltern zunächst vergleichsweise dahingehend geeinigt hatten, sich diesbezüglich an die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin zu halten, hatte sich die Mutter später gegen diese Empfehlung gestellt und lehnte nunmehr eine Impfung der Kinder generell ab“, so das Amtsgericht Bad Iburg.
Richter urteilen nach der Stiko-Empfehlung
Die Richter entschieden, dass der Vater die Entscheidung über die Impfung der Kinder alleine treffen darf. Sie legten auch fest, dass die Impfung mit BioNTech erfolgen muss. „Dabei orientierte sich das Familiengericht an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko)“, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
Für ähnlich gelagerte Fälle bedeutet das Urteil: Können sich Eltern in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist – wie beispielsweise die Covid-19-Impfung, nicht einigen, so kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil alleine übertragen. Nichts desto trotz sei auch der Wille des Kindes zu beachten, sofern sich das Kind eine eigene Meinung zum Thema bilden kann. Ist ein Kind dazu nicht im Stande, weil es von einem Elternteil massiv unter Druck gesetzt wird, so kann das Gericht ebenfalls einem Elternteil die alleinige Entscheidung übertragen, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Entscheidung über die Impfung der beiden Kinder ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/sju)