Belgisches Gericht urteilt
AstraZeneca muss 50 Millionen Impfdosen an die EU nachliefern

Der Streit zwischen dem britisch-schwedischen Impfstoff-Hersteller AstraZeneca und der Europäischen Union nimmt kein Ende. Erst die Zwischenfälle mit Hirnvenenthrombosen, dann die Lieferengpässe. Bei letzterem gibt es nun allerdings eine Lösung. Die wird dem Unternehmen aber so gar nicht gefallen.
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50 Millionen Dosen oder Strafzahlung
Ein belgisches Gericht hat AstraZeneca verurteilt, bis Ende September 50 Millionen Dosen Corona-Impfstoff an die Europäische Union zu liefern. Dabei handelt es sich um Dosen, die für das erste Quartal zugesagt waren, aber nicht rechtzeitig geliefert wurden. Wird das Urteil nicht eingehalten, droht eine deftige Strafe. In diesem Fall müsste das Unternehmen 10 Euro pro nicht gelieferter Impfdosis zahlen, also maximal eine halbe Milliarde Euro.
Die EU-Kommission hatte AstraZeneca verklagt, weil der Hersteller viel weniger Corona-Impfstoff geliefert hat, als vertraglich zugesagt. Bestellt waren 120 Millionen Dosen bis Ende März, geliefert wurden allerdings nur 30 Millionen. Von den ausstehenden 90 Millionen Dosen muss AstraZeneca jetzt immerhin 50 Millionen Dosen liefern.

AstraZeneca will pünktlich nachliefern
Die Nachlieferungen darf der Hersteller allerdings erneut staffeln. Die erste Lieferung muss bis 26. Juli, 9.00 Uhr übergeben werden, die zweite und dritte bis 23. August bzw. 27. September.
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen kommentierte das Urteil mit den Worten: „Diese Entscheidung bestärkt die Position der Kommission: AstraZeneca hat nicht die im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllt.“
Mittlerweile hat AstraZeneca auch zugesagt, die ausstehenden Dosen pünktlich zu liefern. Allerdings sei ein Teil des Rückstands aus dem ersten Quartal bereits wettgemacht, teilte das Unternehmen mit.
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