Arzt hilft Studentin beim Sterben - drei Jahre Haft!
Mediziner enttäuscht über Sterbehilfe-Urteil
Er muss ins Gefängnis, weil er Isabell R. beim Sterben half!
In einem umstrittenen Sterbehilfe-Fall hat das Berliner Landgericht den Arzt Christoph Turowski zu drei Jahren Haft verurteilt. Es sprach den 74-Jährigen wegen „Totschlags in mittelbarer Täterschaft“ schuldig. Die depressive Frau, bei der er auf ihren Wunsch hin Sterbehilfe leistete, habe wegen ihrer Krankheit „keine vollständig rationale Entscheidung“ treffen können.
Gericht: Isabell R.'s Wunsch zu sterben „war nicht gefestigt“

„Ich bin ziemlich erschlagen“, reagierte der Mediziner enttäuscht auf den Schuldspruch. „Ich denke, der Wille auf einen Freitod bei psychischem Leiden ist hier nicht genügend berücksichtigt worden“, sagte er. Er sehe die große Gefahr, dass depressive Menschen „in den Suizid gedrängt“ würden, weil sie keine anderen Möglichkeiten hätten. „Es wird sich jetzt erst mal kein Arzt mehr bereitfinden, nach diesem Urteil einem Menschen mit einer Depression oder einem anderen psychischen Leiden zu helfen, würdevoll das Leben zu beenden“, glaubt er.
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Gerichtssprecherin Lisa Jani sagte, dass Isabell R. schwankend gewesen sei zwischen dem Wunsch zu sterben und im Weiterleben einen tieferen Sinn zu erkennen. Der Angeklagte hätte „erkennen können, dass ihr Wunsch zu sterben nicht gefestigt war, weil sie binnen 28 Minuten noch einmal ihre Meinung geändert hat“, führte sie aus.
Das Gericht hielt dem Arzt zugute, dass er aus altruistischer Motivation gehandelt und das Geschehen umfassend gestanden habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Turowski: „Sie hätte es sonst selbst gemacht, wenn ich ihr nicht geholfen hätte“
Turowski ist weiter der Ansicht, richtig gehandelt zu haben. „Die Frau war in so großer Not und ich war überzeugt, sie hätte es sonst selbst gemacht, wenn ich ihr nicht geholfen hätte.“ Aus seiner Sicht sei Isabell R. frei verantwortlich gewesen. Allerdings würde er in einem ähnlichen Fall nicht wieder „in dieser Form“ handeln. „Ich würde mich absichern und das auf breite Schultern lagern“, so der Mediziner und kündigte Rechtsmittel an. „Das geht zum BGH und ich hoffe mit Erfolg“, so Turowski.
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R., eine Studentin der Tiermedizin, hat dem Urteil zufolge Anfang Juni 2021 Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt der 37-Jährigen in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Diese hat die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht – und starb wenig später. (uvo; dpa)
Hilfe bei Suizidgedanken
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