In Deutschland verboten
37-Jährige tot! Berliner Arzt wegen aktiver Sterbehilfe angeklagt

Er sollte sie eigentlich wieder aufbauen. Jetzt ist sie tot. 2021 suchte die 37-jährige Studentin einen Arzt auf, um ihre schweren Depressionen in den Griff zu bekommen. Dieser soll aber ein sehr eigenes Verständnis von Hilfe gehabt haben. Der Berliner hat sie wohl in einer akuten Phase ihrer Krankheit in ihrer Theorie bestärkt, dass für sie keine Besserung mehr in Sicht ist und besorgte ihr schließlich eine tödliche Infusion. Jetzt steht der damals 72-Jährige vor Gericht.
Anklage wegen Totschlags
Mann nennt sie Götter in Weiß, doch manchmal entpuppt sich der gute Dr. Jackll doch als böser Mr. Hyde. Genau wie in diesem Fall. Wegen Totschlag in mittelbarer Täterschaft bzw. gefährlicher Körperverletzung muss sich jetzt ein Berliner Arzt verantworten.
2021 kam eine 37-jährige Studentin mit schweren Depressionen zu ihm. In einer akuten Phase ihrer Krankheit war ihrer Meinung nach keine Hoffnung in Sicht, dass es ihr irgendwann mal wieder besser gehen würde. Man sollte davon ausgehen, dass ein Arzt versucht, der Patientin dabei zu helfen, aus diesem Loch wieder herauszukommen. Doch nicht dieser. Im Gegenteil: Er soll sie in ihrer Ansicht auch noch bestärkt haben, dass es keine weiteren zielführenden Therapiemöglichkeiten mehr für sie gibt. Laut Staatsanwaltschaft war ihre Depression zu dem Zeitpunkt so schwer, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, eine freie Entscheidung zu treffen.
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Arzt besorgt tödliche Infusion
Im Juni 2021 soll der Mediziner der Frau Tabletten gegeben haben, mit denen sie sich hätte das Leben nehmen können. Doch die 37-Jährige vertrug das Medikament nicht: Sie musste sich übergeben und überlebte. Drei Wochen später soll dann der nächste Anlauf stattgefunden haben: Arzt und Patientin haben sich wohl in einem Hotelzimmer getroffen. Dort soll er der Studentin eine Infusion mit einem tödlichen Medikament gelegt haben. Die Frau hat dann wohl selbst dafür gesorgt, dass die Flüssigkeit in ihren Körper gelangte. Wenige Minuten später sei sie gestorben.
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Aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten

Im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der lebenserhaltende Maßnahmen aus medizinischen gründen nicht eingesetzt werden, geht es bei der aktiven Sterbehilfe um die Herbeiführung des Todes. Wie in diesem Fall beispielsweise durch Medikamente. Die passive Variante dient theoretisch dazu, den Patienten in Würde sterben zu lassen. Praktisch kann es dabei aber dazu kommen, dass die kranke Person ewig mit Schmerzen vor sich hinsiecht und leidet, bevor der Tod eintritt.Somit ist die Sterbehilfe insgesamt ein viel diskutiertes Thema. Der angeklagte Berliner Arzt scheint eher ein Befürworter dieser Praxis zu sein: Laut Staatsanwaltschaft engagiert er sich seit 2020 in einem Verein, der sich mit dem Thema auseinandersetzt. Aber egal ob man dafür oder dagegen ist: In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten, damit solche Dinge wie der Fall der 37-jährigen Studentin eine Ausnahme bleiben. (she)
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