Inflations-Bonus im Entlastungspaket 33.000 Euro steuerfrei vom Chef - kriege ich die auch?
Die enormen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln bringen viele Deutsche an die Grenze der finanziellen Belastbarkeit. Mit dem Entlastungspaket 3 will die Bundesregierung den Bürgern unter die Arme greifen. Ein Bestandteil des Pakets: Eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung für Beschäftigte von bis zu 3.000 Euro. Im Video erklärt Trigema-Chef Wolfgang Grupp, was er von der Idee erhält. Außerdem: Habe ich Anspruch auf die Einmalzahlung?
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Unternehmen mit geteilten Meinungen zu Einmalzahlungen
Der Plan der Regierung klingt einfach: Zusätzlich zu den Entlastungen vom Staat soll es weitere Hilfen geben. So sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten zu zahlen.
Die Idee ist nicht neu, eine ähnliche Möglichkeit wurde bereits während der Corona-Pandemie eingeräumt. Bis zu 1.500 Euro steuerfrei konnten Unternehmen ihren Beschäftigten zahlen, davon profitieren konnten unter anderem Klinik-Beschäftigte.
Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat sich offen für steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen gezeigt. „Als Arbeitgeber sind wir an einer konstruktiven Lösung interessiert, die den Menschen hilft“, so Wolf. Trigema-Chef Wolfgang Grupp sieht den Plan dagegen kritisch: „Bei uns gibt es Grenzen. Irgendwo habe ich keine Begründung, eine Sonderzahlung zu machen für das, was die Politik verursacht hat.“ Andere Großunternehmen teilten auf RTL-Nachfrage mit, man wisse noch nicht, ob man Sonderzahlungen leisten werde.
Haben Beschäftigte Anspruch auf 3.000 Euro Einmalzahlung vom Chef?
Aber haben Beschäftigte überhaupt einen Anspruch auf die Einmalzahlung von 3.000 Euro? Rechtsanwalt Arndt Kempgens hält den Inflations-Bonus im Gespräch mit RTL für einen interessanten Vorstoß: „Ich glaube, dass das vielfach genutzt wird.“
Der Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer liege auf der Hand: „Vielfach verpuffen diese Aktionen ein bisschen, weil viel vom Staat über die Steuern und Abgaben abgezogen wird. Das ist hier nicht der Fall“, so Kempgens. Wenn der Bonus gezahlt wird, dann kommt er auch 1:1 bei den Arbeitnehmern an.
Das klingt doch alles sehr gut, einen Haken gibt es trotzdem. „Einen direkten gesetzlichen Anspruch gibt es nicht“, sagt der Rechtsanwalt, „es ist eine freiwillige Leistung.“ Wenn sich der Arbeitgeber zur Zahlung des Bonus entschließt, muss er diesen auch gerecht im Unternehmen verteilen. Dann hat jeder Beschäftigte einen Anspruch auf Gleichbehandlung.
Arbeitgeber sollten in diesen herausfordernden Zeiten ebenfalls ein Interesse daran haben, ihre Mitarbeiter zu entlasten. Damit diese zumindest eine Sorge weniger haben.
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