Vorschläge von der Gas-KommissionGas-Abschlagszahlung vom Staat: Wie läuft das für Mieter, wie für Hausbesitzer?
Die Rechnung für die Gas-Heizung treibt so manchem Hausbesitzer, Mieter oder aber auch Selbstständigen die Schweißperlen auf die Stirn. Wer soll das alles noch bezahlen? Am Montag hat die von der Regierung eingesetzte Gas-Kommisson aus über 20 Experten einen Vorschlag gemacht, die Bundesregierung will sehr zeitnah darüber entscheiden, es ist also noch nicht beschlossen. Es gilt aber als nahezu ausgemacht, dass die Ideen auch zu einem großen Teil umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen ein zentraler Teil des von der Ampel-Koalition angekündigten „Abwehrschirms“ mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro sein.
Vieles rund um das Thema Gaspreis ist kompliziert, Gas-Kunden haben daher auch nach der Vorstellung des Entlastungsvorschlags zahlreiche Fragen. Wir versuchen, einige davon zu klären.
Was sind die Kernpunkte des Vorschlags?
Die dramatisch gestiegenen Preise für Erdgas drohten in erheblichem Ausmaß die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Haushalte und Unternehmen zu überfordern, heißt es in dem Bericht der Kommission mit Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft.
Vorgeschlagen wird daher ein zweistufiges Modell:
Um private Gaskunden und kleine Firmen schnell zu entlasten, sollen sie im Dezember eine Einmalzahlung erhalten.
Von Januar an soll es eine Preisbremse für Industrieunternehmen geben.
Möglichst ab März, sonst ab April auch eine Preisbremse für private Haushalte und kleine Unternehmen.
Zugleich aber sollen Sparanreize erhalten bleiben. Wegen ausbleibender russischer Gaslieferungen droht im Winter Gasmangel. Die Versorgungssicherheit sei gefährdet, so dass massiv Erdgas eingespart werden müsse, heißt es im Bericht.
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Wie soll die Einmalzahlung funktionieren?
Für Mieter (Gas-Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung)
Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Teilweise seien Abschläge für Mieter noch gar nicht gestiegen, der Vermieter erfahre aber schon höhere Gaspreise. Die Zahlung solle „Liquiditätsprobleme“ von Vermieter adressieren.
Wie das genau mit der Gutschrift funktioniert, erklärt Lukas Siebenkotten, Präsident des Mieterbundes, der auch Mitglied in der Kommission ist, im Video.
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Für Eigenheimbesitzer & kleine Firmen und Direkt-Kunden von Gasanbietern
Um „extreme“ Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, sollen private Haushalte und kleine Firmen als Gaskunden im Dezember eine Einmalzahlung bekommen - und zwar auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Das soll diejenigen betreffen, die direkt Kunden bei einem Versorger sind. Man habe bewusst einen Bezugspunkt in der Vergangenheit gewählt, damit Verbraucher ihren Konsum nun nicht hochtreiben, um mehr Unterstützung zu erhalten, erklärte dazu die „Wirtschaftsweise“ und Co-Vorsitzende der Kommission, Veronika Grimm. Betrug soll damit weitestgehend ausgeschlossen sein.
„Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse“, steht im Bericht. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 342 Euro. Übernehme der Staat eine Rate, würden die jährlichen Kosten von 4.108 Euro auf 3.766 Euro sinken, was einer Entlastung von rund acht Prozent entspreche. Der Staat soll die Abschläge übernehmen, die Versorger sollen das Geld erstattet bekommen.
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Prinzip Gießkanne - ist das gerecht?
Die Vorschläge stießen auf Kritik, vor allem weil sie nach dem „Prinzip Gießkanne“ funktionieren. Kommissionsmitglied und Verdi-Chef Frank Werneke kritisierte in einem Sondervotum, das vorgeschlagene Modell der Gaspreisbremse sei nicht ausreichend sozial ausbalanciert. „Durch das Modell wird eine Zwei-Zimmer-Wohnung genauso behandelt wie eine Villa mit Pool. Deshalb brauchen wir für ein gerechteres Modell zusätzliche soziale Haltelinien.“
Warum ist das so? Schnelligkeit wurde höher bewertet als soziale Ausgewogenheit. „Wenn wir schnell sein wollten, mussten wir jetzt Gießkanne anwenden“, sagte der Co-Vorsitzende Michael Vassiliadis, Chef der Energiegewerkschaft IG BCE. Es sei angestrebt worden, das Instrument nach finanzieller Stärke auszugestalten. Das gehe aber nicht. Die Versorger wüssten nicht, ob hinter einem Anschluss eine Villa oder ein Mehrfamilienhaus sei.
Um Ungerechtigkeiten abzufedern, soll der Rabatt bei der Preisbremse in der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil angeben werden. Dabei sollen möglichst hohe Freibeträge gelten. Eine Veranlagungspflicht entstehe alleine durch den Rabatt aber nicht.
Für wen soll es Härtefall-Regelungen geben?
Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern geben, wie die Kommission schreibt.
Zum einen soll es eine zinslose Liquiditätshilfe für die Vermieter und Wohnungsunternehmen geben, die für Ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen wollen - sowie zum anderen für Mieter, die trotz der Entlastungen durch die steigenden Kosten weiterhin finanziell stark überfordert sind.
Der Hilfsfonds soll auch gelten für Mieter und Eigentümer, die schon länger von Preissteigerungen betroffen sind. Diese Hilfen sollen so lange bestehen, bis die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Wohngelds wirkt.
Einen Hilfsfonds schlägt die Kommission auch für soziale Dienstleister wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor.
Auch für die Industrie sind Härtefall-Regelungen im Bericht der Kommission vorgesehen, genannt werden Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Zuschüsse und Kredite.
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