Die wichtigsten Fragen & AntwortenAb 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn!
Millionen Beschäftigte in Deutschland können sich auf eine Lohnerhöhung freuen. Denn am 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro. Wer am spürbarsten profitiert, zeigen die wichtigsten Fragen und Antworten:
Um wieviel steigt der Mindestlohn?
Die Lohnuntergrenze steigt von 10,45 Euro auf 12 Euro je Stunde. Das ist eine Erhöhung um knapp 15 Prozent. Seit Jahresbeginn beträgt die Steigerung rund 22 Prozent.
Wie viele Menschen profitieren von der Erhöhung?
6,64 Millionen. Zumindest verdienen so viele Beschäftigte laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung derzeit weniger als 12 Euro. Dabei profitieren rechnerisch 3,5 Millionen Frauen und 2,7 Millionen Männer.
Profitieren eher Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit oder Minijobs?
Unterteilt nach Arbeitszeit ergibt sich folgendes Bild:
Es holen nun rechnerisch 1,4 Millionen Vollzeitbeschäftigte beim Lohn auf,
1,8 Millionen in Teilzeit und
3 Millionen Menschen mit Minijobs.
Hat die Mindestlohnerhöhung etwas mit der jetzigen Krise zu tun?
Nein, die Erhöhung hatte die Koalition schon vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und der folgenden Energiekrise geplant. Bei der Schlussdebatte zur Erhöhung im Bundestag im Juni spielten die Inflation und die Sorge um die Bezahlbarkeit von Energie dennoch eine große Rolle. Mehrere Rednerinnen und Redner warnten damals davor, dass die Preisexplosion viele Menschen existenziell bedrohe. In der Zwischenzeit hat die Koalition aber auch weitere Entlastungen auf den Weg gebracht.
In welchen Branchen wirkt die Erhöhung am stärksten?
In der Gastronomie sind rechnerisch mehr als 60 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse betroffen. In der Land- und Forstwirtschaft sind es nach Angaben der Bundesregierung 46 Prozent mit Löhnen unter 12 Euro. Im Grundstücks- und Wohnungswesen sind es 32 und im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei 29 Prozent.
Wie bewerten die Sozialpartner die Mindestlohnerhöhung?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich lange für die Erhöhung stark gemacht. Zuletzt wertete DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Schritt als „einen Lichtblick in diesen schwierigen Zeiten“. Der Arbeitgeberverband BDA hatte den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil zur Erhöhung dagegen politisch und rechtlich als „ausgesprochen fragwürdig“ kritisiert. Die BDA richtete ihre Kritik nicht gegen die Lohnhöhe als solche - sondern dagegen, dass nun der Gesetzgeber über die Lohnhöhe entscheide und nicht Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Welche Rolle haben die Sozialpartner beim Mindestlohn?
Normalerweise eine zentrale. Denn sie sitzen in der Mindestlohnkommission. Dieses Gremium schlägt normalerweise die turnusgemäßen Erhöhungsschritte für die 2015 - damals mit 8,50 Euro - eingeführte Lohnuntergrenze vor. Die gesetzliche Erhöhung auf 12 Euro folgt jenseits von diesem üblichen Mechanismus. Nach dem außerplanmäßigen Schritt soll - so das Versprechen der Koalition - wieder die Mindestlohnkommission zuständig sein. (dpa/aze)
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