Der Skandal-Sänger ist jetzt vorbestraftJetzt also doch! Gericht verurteilt den Wendler

Wendler hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. (Archivbild)
Der Wendler ist jetzt rechtskräftig vorbestraft. (Archivbild)
Rolf Vennenbernd/dpa

Dieses Urteil ist ihm bestimmt nicht egal!
Nach langen Jahren und vielen Verhandlungsterminen wurde Schlagersänger Michael Wendler nun rechtskräftig verurteilt und ist damit offiziell vorbestraft. Nachdem er wegen „Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung“ eine Geldstrafe von 15.000 Euro aufgebrummt bekam, war Wendler vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen, um gegen das Urteil vorzugehen. Seine Revision wurde aber abgewiesen.

Michael Wendler muss 15.000 Euro zahlen

Wie ein Gerichtssprecher auf RTL-Anfrage bestätigt, wurde die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg (Az 52 NBs 1/24) vom 19. März 2025 zurückgewiesen. Das Urteil ist damit seit dem 7. Oktober rechtskräftig. Die Rheinische Post hatte zuerst darüber berichtet. Wendler waren laut Urteil die Rechte an mehr als 150 seiner eigenen Titel überschrieben worden. Das Gericht war überzeugt, dass der ursprüngliche Rechteinhaber dadurch verhindern wollte, dass die Titel und die damit verbundenen Einnahmen bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verloren gehen. Den Gläubigern des ursprünglichen Rechteinhabers sei durch die Übertragung ein erheblicher Schaden entstanden.

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Es ist das Ende eines laut Michael Wendler „übertriebenen Prozess-Marathons“. Die Staatsanwaltschaft hatte 2020 einen Strafbefehl gegen den umstrittenen Sänger erlassen, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung vorsah. Als Bewährungsauflage waren 100.000 Euro an die Staatskasse vorgesehen. Nachdem der Wendler zu mehreren Prozessterminen nicht erschienen und zwischendurch sogar ein Sitzungshaftbefehl erlassen worden war, sprach das Amtsgericht Dinslaken im November 2023 ein erstes Urteil: 15.000 Euro Geldstrafe. Der Wendler ging dagegen vor, im Frühjahr 2025 gab es wieder eine Verurteilung zu 15.000 Euro Geldstrafe, diesmal vom Landgericht Duisburg. Nach einer weiteren Revision wurde dieses Urteil nun endgültig bestätigt. Michael Wendler hat alle Rechtsmittel ausgeschöpft. (mit dpa)

Verwendete Quellen: RTL, Rheinische Post, dpa