„Ich habe schon einen Scheißtag gehabt!“Melanie Müller steht nach Hitlergruß-Urteil wieder auf der Ballermann-Bühne

Vom Gericht direkt auf die Bühne!
Am Freitag (23. August) fiel das Urteil im Hitlergruß-Prozess: Melanie Müller wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro verurteilt. Das soll die 36-Jährige aber nicht vom Feiern abgehalten haben. Denn für die Sängerin ging es nach Prozess-Ende offenbar nicht nach Hause, sondern zum Ballermann. Dort trat sie trotz des Skandals in der Nacht zu Samstag im Oberbayern auf.
Was Melanie Müller für den Ballermann-Auftritt bekommt
Nach dem Urteil am Freitagmittag scheute Melanie Müller noch die Öffentlichkeit. Still und heimlich schlich sich die Sängerin durch einen Hintereingang aus dem Gerichtsgebäude. Wenige Stunden später soll das allerdings schon anders ausgesehen haben, berichtet Bild. Melanie hatte sich scheinbar direkt auf den Weg nach Mallorca gemacht, um dort auf der Bühne stehen zu können. Das Oberbayern habe die 36-Jährige für eine Summe von 500 Euro gebucht - exakt die Tagessatz-Summe ihrer zu bezahlenden Strafe, heißt es. Der Richter hatte eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro verhängt.
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Melanies Beliebtheit scheint die Strafe (vorerst) keinen Abbruch zu tun. Auf Fotos, die der Bild vorliegen, sieht man sie im „gut gefüllten” Oberbayern im Kreise ihrer Fans. Sie habe gegen 2.30 Uhr die Bühne betreten und einige Coversongs zum Besten gegeben. So soll die Sängerin unter anderem Lieder von Helene Fischer, aber auch von Böhse Onkelz performt haben. Eine Band, die besonders in rechten Fankreisen beliebt zu sein scheint.
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Auch eine Anspielung auf ihre Verurteilung wenige Stunden zuvor habe Melanie nicht lassen können. Als sie ihre Fans aufforderte, die Hände in die Luft zu heben - und das Publikum nicht so euphorisch reagierte wie erhofft, soll die Sängerin gesagt haben: „Wollt ihr mich verarschen? ‘Oberbayern’ pass auf! Ich habe schon einen Scheißtag gehabt.“
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Ikke Hüftgold betitelte Melanie Müller als „unbuchbar“
Doch viele fragen sich, wie es sein kann, dass die ehemalige Dschungelkönigin trotz der Verurteilung weiter auftreten darf? Ballermann-Experten sahen eher schwarz für die Gesangskarriere von Melanie. Ikke Hüftgold betitelte seine Kollegin sogar als „definitiv unbuchbar”. „Im ‘Oberbayern’ habe ich eine klare Ansage gemacht, dass ich nicht auftrete, wenn sie am gleichen Abend im Laden ist”, so der Musiker im Interview mit T-Online.
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Dass es auf Mallorca nicht zu einem Auftrittsverbot kommt, erklärt Star-Anwalt Bartolomé Salas Seguí (46) laut Bild so: „In Spanien wird das Zeigen faschistischer Darstellungen nach der geltenden Rechtslage weder als Verbrechen noch als Straftat eingestuft.“
Zudem sei das Urteil gegen Melanie noch nicht rechtskräftig. Erst, wenn das der Fall ist, gilt sie als vorbestraft. In den kommenden Wochen hat sie noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen. (tma)